Guten Morgen
Ich stehe hier vor einem Problem, über das ich weder hier im Forum noch im Zöller oder Stöber was finde.
Und zwar hat der Gläubiger gegen die Schuldnerin ein Anerkenntnisurteil erwirkt.
Vollstreckt aus diesem Urteil wurde mittels eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Drittschuldner ist der Arbeitgeber der Schuldnerin, der dem Vermögensverzeichnis zufolge monatlich ca. 50 euro an den Gläubiger abführen möchte. Er weigert sich jedoch, dies zu tun und schreibt dem Gläubiger stattdessen, er wolle mit der Angelegenheit nichts zu tun haben.
Wie kann der Gläubiger nun die Pfändung durchsetzen??
Er hat nun nämlich einen Antrag auf Umschreibung des Anerkenntnisurteils auf Schuldnerseite in HInblick auf die bereits pfändbaren Beträge gestellt. Geht das??
Vielen Dank für die Hilfe!
LG Bienchen