Umgangspflegschaft

  • Hallo,

    ich habe schon im Forum gesucht, aber leider noch keine Antwort auf meine Frage bekommen.

    Ich habe zum ersten Mal einen Umgangspfleger bestellt und mir ist auch klar, dass ich ein mal im Jahr einen Bericht anfordern sollte.

    Muss ich jetzt aber (wie beim Vormund) einen Anfangsbericht anfordern?

  • Ich geh mal davon aus , dass Du Ihn auch verpflichtet hast.....
    Würde mal im richterlichen Beschluss schauen, wie lange die Pflegschaft läuft.
    In der Regel sind das doch befristete Sachen.
    Anfangsbericht gem. § 1839 BGB fordere ich in der Tat nach ca. 2 Monaten nach Verpflichtung an.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!