Abtretung abgetretener Teil einer Grundschuld

  • In meiner Akte wurde vor Jahren die Abtretung eines Teilbetrages einer GS im Grundbuch eingetragen, welcher den Rang vor dem Rest hat.

    Die GS wurde für einen Betrag in Höhe von 100.000 € eingetragen.

    Ein Betrag in Höhe von 80.000,00 € wurde damals wie oben abgetreten und dies wurde dann im GB eingetragen.

    Nun wurde dieser abgetretene Betrag erneut abgetreten (komplett die 80.000 €).

    1. Problem bzgl. Eintragung

    Nehme ich hier bei SolumStar den Baustein Teilabtretung oder Abtretung? Bei der Teilabtretung kann ich sagen, dass die Zinsen seit dann und dann sowie die anteilige Nebenleistung abgetreten sind. Dies ist bei der normalen Abtretung nicht möglich. Wenn dies aber eher der richtige Baustein wäre, könnte man das ja auch per Hand ändern. Kann mir einer sagen, was der richtige Baustein in diesem Fall wäre oder kann man beide nehmen?

    Würde ich dann in der Veränderungsspalte das, was vor Jahren bzgl. 1 a eingetragen wurde, komplett röten und einfach eine neue Eintragung 1a "80.000 Euro mit den Zinsen seit dem ... und der anteiligen Nebenleistung im Rang vor dem Rest an die .... Gemäß Bewilligung vom ... eingetragen am ..." vornehmen?

    Bei der jetzigen Abtretung ist nichts zum Rangverhältnis gesagt worden, aber ich nehme doch dann die Rangbestimmung der ersten Abtretung oder?

    2. Problem bzgl. Nacherbenvermerk:

    Im Grundbuch ist in Abt. II ein Nacherbenvermerk eingetragen. Dieser hat mich bezüglich der Eintragung jetzt aber nicht zu interessieren, da bezüglich der Abtretung der Eigentümer ja nicht mitwirkt oder?

    Ich überlege nur, ob der Nacherbe dann auch eine Eintragungsmitteilung erhält. Was meint ihr?

    3. Probleme bzgl. Kosten:

    Mir ist nun nicht ganz klar, welche Gebühren ich hier abrechne?

    Abtretung:
    0,5 nach Nr. 14130 (aus 80.000 €)

    Rangbestimmung:
    0,5 nach Nr. 14130 (auch aus 80.000 €?)

    Gilt dann als Höchstgrenze eine 0,5-Gebühr nach 100.000 €?

    Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

  • Durch die damalige Abtretung sind zwei selbständige Rechte entstanden. Vielleicht geht es leichter, wenn man sich das vor Augen hält. Entsprechend lautet der Abtretungsvermerk zur Grundschuld Abt. III/1a: "Abgetreten mit Zinsen seit ... und der Nebenleistung an ...; eingetragen am ..." Der Gläubiger bei Abt. III/1a wird gerötet. Der bisherige Rang bleibt im Verhältnis zur Grundschuld III/1 unverändert. Dieses Rangverhältnis ist schon eingetragen (keine Rötung) und muß nicht wiederholt werden. Eine Bezugnahme (§ 874 BGB) erübrigt sich, da ohenhin alles ausdrücklich eingetragen wird. Die Gebühren werden wie bei jeder Abtretung einer Grundschuld über 80.000 EUR berechnet (kein Vergleichswert).

  • Den Nacherbenvermerk muss ich aber für die Eintragung selbst nicht beachten oder?

    Würdet ihr hier den Nacherben eine Eintragungsmitteilung übersenden? Ich würde es nicht machen, da er von der Eintragung nicht betroffen ist oder sehe ich das falsch?

  • Welchen Zweck hat ein NE-Vermerk?

    Wohl den, den NE vor beeinträchtigenden Verfügungen des VE zu schützen. Wenn hier der VE der Eigentümer und nicht der Grundschuldgläubiger ist, liegt in der Abtretung überhaupt keine Verfügung des VE. Der NE-Vermerk interessiert also nicht. Entsprechend würde ich dem NE auch keine Eintragungsmitteilung zukommen lassen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich hole diese Sache einfach mal hoch und hänge mich hier dran.

    Ich habe hier auch "nur" ein Eintragungsproblem.

    Grundschuld ist komplett an A abgetreten. Nun wird diese Grundschuld wiederum komplett an B abgetreten.
    Röte ich bei der ersten Abtretung nur den Gläubiger oder dem kompletten Abtretungsvermerk. Ich werde hier aus § 17 Abs. 3 GBV nicht so ganz schlau. Ich tendiere ja eher zu Satz 2; wir sind uns aber hier nicht so ganz einig.

    Wie handhabt Ihr das????

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Ich hole diese Sache einfach mal hoch und hänge mich hier dran.

    Ich habe hier auch "nur" ein Eintragungsproblem.

    Grundschuld ist komplett an A abgetreten. Nun wird diese Grundschuld wiederum komplett an B abgetreten.
    Röte ich bei der ersten Abtretung nur den Gläubiger oder dem kompletten Abtretungsvermerk. Ich werde hier aus § 17 Abs. 3 GBV nicht so ganz schlau. Ich tendiere ja eher zu Satz 2; wir sind uns aber hier nicht so ganz einig.

    Wie handhabt Ihr das????

    Alle Eintragungen müssen einen innereren Zusammenhang haben, also ist die erste Abtretung insoweit bis auf die Bezeichnung des Gläubigers beizubehalten (Abs. 3 spricht klar von "...insoweit...") also ich rötte nur den abtretenden Gläubiger.

  • Teilabtretung

    Abt. III Nr. 1

    100.000,00 EUR Briefgrundschuld

    Spalte Veränderung:

    1 100.000,00 EUR Nr. 1 geteilt in erstrangige 60.000 EUR (Nr. 1a) und
    1a 60.000,00 EUR letztrangige 40.000,00 EUR 1(1b)
    1b 40.000,00 EUR

    Nr. 1b wurde abgetreten und bzgl. dieses Teilbetrages ein Teilgrundschuldbrief gebildet.
    Die Bildung des Teilgrundschuldbriefs wurde auf dem Stammbrief vermerkt, und angegeben Noch gültig für einen Betrag von 60.000,00 EUR

    Es liegt ein Antrag vor von dem erstrangigen Teilbetrag über 60.000,00 die Teilabtretung eines letztrangigen Teilbetrages von 20.000,00 EUR einzutragen und einen Teilbrief zu bilden.

    Ich möchte die Eintragung wie folgt vornehmen:

    1: 1a und 60.000,00 EUR röten

    Eintragung:

    a)

    1a 60.000,00 EUR Nr. 1a geteilt in erstrangige 40.000,00 EUR (Nr. 1c) und letztrangige
    1c 40.000,00 EUR 20.000.00 EUR (1d)
    1d 20.000,00 EUR

    b)

    1d) 20.000,00 EUR abgetreten mit anteiligen Zinsen und Nebenleistungen von Anfang an

    Auf dem Stammbrief würde ich eintragen: Noch gültig über einen Teilbetrag in Höhe von 40.000,00 EUR und die Bildung eines weiteren Teilgrundschuldbriefs über 20.000 EUR verfügen.

    Haltet Ihr dies für zulässig, oder müssten die Eintragungsvermerke – auch bzgl. der Rangverhältnisse – anders eingetragen werden.

    Gern hätte ich auch Meinungen hinsichtlich der Berechnung der Kosten nach dem GNotKG.

    Danke.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Ich würde ein "normale" Teilabtretung eintragen:

    1aI 20.000 Euro abgetreten mit den Zinsen .... mit dem Rang nach dem Rest an ... Eingetragen am ...


    Aufgrund des durch das DaBaGG neu gefassten § 17 GBV dürfen eigentlich keine Buchstaben und römischen Ziffern mehr eingetragen werden. Ob das hier zu empfehlen ist, ist eine andere Frage.

  • Stimmt. Dies muss ja auch noch berücksichtigt werden. :confused: Danach scheidet meine Variante aus, und deine Variante wäre danach auch nicht (mehr) zulässig.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Dann teile doch erst entsprechend deinem Muster:

    Spalte Veränderung:

    1a100.000,00 EUR Nr. 1a geteilt in erstrangige 60.000 EUR (Nr. 1.1.1) und
    1.1.1 60.000,00 EUR letztrangige 40.000,00 EUR (Nr. 1.1.2)
    1.1.2 40.000,00 EUR

  • Würde ich auch so machen (allerdings so:

    1a 60.000,-- EUR geteilt in:

    1.1.1 40.000,00 EUR erstrangig und
    1.1.2 20.000,00 EUR letztrangig
    Eingetragen (AS..) am

    1.1.2 20.000,--EUR abgetreten mit den Zinsen seit.... und der Nebenleistung an...
    Eingetragen (AS..) am ...)

    Zur Bezifferung s. auch hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…1103#post931103

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Danke ersteinmal. Könnte es sein, dass die Rückmeldung über das ALB bei dieser "Mischvariante" Probleme bereitet? Eine ggf. Fehlermeldung zu korrigíeren ist manchmal schwierig. Hier handelt es sich ja auch noch um ein Briefrecht.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Wieso sollte ein Gläubigerwechsel oder eine Grundschuldteilung ans ALB gemeldet werden? :gruebel:

    Ulf

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