In meiner Akte wurde vor Jahren die Abtretung eines Teilbetrages einer GS im Grundbuch eingetragen, welcher den Rang vor dem Rest hat.
Die GS wurde für einen Betrag in Höhe von 100.000 € eingetragen.
Ein Betrag in Höhe von 80.000,00 € wurde damals wie oben abgetreten und dies wurde dann im GB eingetragen.
Nun wurde dieser abgetretene Betrag erneut abgetreten (komplett die 80.000 €).
1. Problem bzgl. Eintragung
Nehme ich hier bei SolumStar den Baustein Teilabtretung oder Abtretung? Bei der Teilabtretung kann ich sagen, dass die Zinsen seit dann und dann sowie die anteilige Nebenleistung abgetreten sind. Dies ist bei der normalen Abtretung nicht möglich. Wenn dies aber eher der richtige Baustein wäre, könnte man das ja auch per Hand ändern. Kann mir einer sagen, was der richtige Baustein in diesem Fall wäre oder kann man beide nehmen?
Würde ich dann in der Veränderungsspalte das, was vor Jahren bzgl. 1 a eingetragen wurde, komplett röten und einfach eine neue Eintragung 1a "80.000 Euro mit den Zinsen seit dem ... und der anteiligen Nebenleistung im Rang vor dem Rest an die .... Gemäß Bewilligung vom ... eingetragen am ..." vornehmen?
Bei der jetzigen Abtretung ist nichts zum Rangverhältnis gesagt worden, aber ich nehme doch dann die Rangbestimmung der ersten Abtretung oder?
2. Problem bzgl. Nacherbenvermerk:
Im Grundbuch ist in Abt. II ein Nacherbenvermerk eingetragen. Dieser hat mich bezüglich der Eintragung jetzt aber nicht zu interessieren, da bezüglich der Abtretung der Eigentümer ja nicht mitwirkt oder?
Ich überlege nur, ob der Nacherbe dann auch eine Eintragungsmitteilung erhält. Was meint ihr?
3. Probleme bzgl. Kosten:
Mir ist nun nicht ganz klar, welche Gebühren ich hier abrechne?
Abtretung:
0,5 nach Nr. 14130 (aus 80.000 €)
Rangbestimmung:
0,5 nach Nr. 14130 (auch aus 80.000 €?)
Gilt dann als Höchstgrenze eine 0,5-Gebühr nach 100.000 €?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.