Hallo,
auf Antrag wurde eine Rechtsnachfolgeklausel erteilt
Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO
Die vorstehende Ausfertigung wird Herrn … als Rechtsnachfolger der Klägerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Die Rechtsnachfolge ist eingetreten durch Abtretung. Sie wurde nachgewiesen durch eine beglaubigte Abschrift der Urkunde des Notars … in … vom … UR-Nr. …
Der Titel wurde inkl. Rechtsnachfolgeklausel auch zugestellt. Nun sollen wir auch den Nachweis erbringe, dass die genannte Urkunde dem Beklagten zugestellt wurde. § 750 Abs. 2 ZPO
Ist dies korrekt? Bei der Urkunde handelts es sich um einen mehr als 15seitigen Vertrag (Scheidung) mit vielen vertraulichen Details, die den Beklagten eigentlich nichts angehen.
Die Urkunde lag ja als Nachweis beim Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel bei.