Freigabe des Sparbuchs

  • Hallo zusammen!

    Ich habe folgenden Fall:

    Der Betreuer (für alle Vermögensangelegenheiten) hat für den Betreuten ein Sparbuch eingerichtet, um davon diverse Anschaffungen bezahlen zu können. Der Betreute hat zudem ein P-Konto. Durch die aktuelle Pfändung kann der Betreuer nun nicht mehr auf das Sparbuch zugreifen. Daher bittet er nun um Freigabe für das aktuelle und auch das künftige Sparguthaben.

    Ich habe dem Betreuer bereits mitgeteilt, dass Pfändungsschutz grundsätzlich nur auf einem P-Konto gewährt werden kann und das Sparbuch nicht darunter fällt.

    Der Betreuer stellt nun einen Antrag nach §765a ZPO, da im SGB II und SGB XII geregelt wäre, dass Leistungsempfänger Gelder ansparen sollen um sich einmalige Anschaffungen leisten zu können (der Betreute bezieht eine kleine Rente, welche vom Sozialamt aufgestockt wird).


    Hatte schon jemand einen solchen Fall oder weis Rat?
    Danke :)

    Edit:
    Aus dem Mahn-Forum hierher verschoben.
    Ulf, Admin

  • ich würde auch keinen Raum dafür sehen.
    Schließlich wird alles zum Lebensunterhalt nötige ja bereits durch das P-Konto pfandfrei gestellt.

    Dass ein Schuldner noch selbst etwas ansparen kann, kann m.E. nicht für die Zwangsvollstreckung greifen. Da muss er seine möglichen Sparbeiträge erstmal zum schuldentilgen einsetzen.

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