Hallo ans Forum,
ich habe unbedingte Klage mit glz. Antrag auf PKH eingereicht.
Die PKH betreffend werden noch Unterlagen nachgefordert.
Die Zustellung wird verweigert, da kein Kostenvorschuss gezahlt wurde.
Ich bin der Meinung, dass nach 14 Nr. 3 b GKG auch ohne Kostenvorschuss zugestellt werden muss, da der Gläubiger den Vorschuss nicht leisten kann, siehe PKH-Antrag und Verjährung droht.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, wie ich die Zustellung "hinbekomme"?!
Herzlichen Dank
Schachterlteufel