Hallo!
Ich bin am verzweifeln und hoffe, ihr könnt mir helfen?!
Folgendes Problem:
Streitiges Verfahren, Teilanerkenntnisurteil über 660,00 EUR, über den Rest wurde sich verglichen.
Streitwertbeschluss: Der Streitwert wird auf 2.015,92 EUR bis zum 05.06.2013 (Tag des Anerkenntnis) und danach auf 1.355,92 € festgesetzt.
Kostentragungspflicht laut Vergleich: Die Beklagten tragen die Kosten des TeilAU, die weiteren Kosten des Rechtstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben!
Der KV beantragt Kostenfestsetzung wie folgt:
1,3 VG nach 2.015,92 EUR
1,2 TG nach 1.35592 EUR zzgl Auslagen und Ust ergibt 422,81 EUR
Während meines Urlaubs hat eine Kollegin verfügt:
Kostenfestsetzung nur nach einem Wert von 660,00 EUR möglich
Der BV sagt:
Kostenfestsetzung so nicht möglich, sondern:
1,3 VG nach 2.015,92 EUR
1,2 TG nach 2.015,92 EUR zzgl. Auslagen und Ust ergibt 502,78 EUR
abzgl.
1,3 VG nach 1.355,92 EUR
1,2 TG nach 1.355,92 EUR zzgl. Auslagen und Ust ergibt 336,18 EUR
festzusetzen somit 166,60 EUR!
Jemand ne Idee????