Ich habe einen Pfüb-Antrag, dieser ist zum einen nicht unterschrieben bzw. enthält nur eine gescannte Unterschrift. Zum zweiten ist der Rechtsanwalt gar nicht erkennbar. Als Gläubigervertreter ist lediglich eine "Rechtsanwaltskanzlei am ..." (aus "Weichdorf" - sicher einschlägig bekannt).
Müsste nicht irgendwie halbwegs erkennbar sein, dass derjenige, der da unterschreibt, Rechtsanwalt ist?
Das wurde hier sicher schon diskutiert. Habs aber nicht gefunden.