Negativer Saldo Insolvenzgeld-Vorfinanzierung saldiert bei Übernahme aus vIV

  • Ich habe hier einen Fall, der mich etwas am Kopf kratzen lässt: Bei "Übernahme Guthaben" aus dem vorläufigen Verfahren wurden nicht nur die Guthaben der geführten Konten zusammengefasst, sondern auch der negative Saldo des Insolvenzgeld-Kontos verrechnet. Formal handelt es sich zwar um ein Konto, das gehört aber dem IV, der auch persönlich dafür haftet. Die Vorgehensweise schmälert seine Berechnungsgrundlage. Warum tut ein Verwalter sich das an? Oder welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass es das so machen MUSS?

  • Ich habe schon das umgekehrte Resultat gesehen: aus der Vorfinanzierung war am Ende noch Geld übrig (kann nicht mehr sagen, wie das rechnerisch zustande kam), das dann der Masse zugeführt wurde. Da würde man doch auch nicht auf die Idee kommen, dass das für den Verwalter persönlich ist. :confused:

    Oder er hat sich einfach nur vertan.

  • ich frage mich, was das Finanzierungskonto hier überhaupt zu suchen hat und wie man das überhaupt buchen kann. Das dieses Konto zum Tage der IE in den Nassen ist, ist ja klar. Wenn es aber nach IE wieder aufgefüllt wird, spielt das doch auch keine Rolle bei der Berechnungsmasse.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Das Konto wurde gebucht und dann von dingsbumsolvenz in den Geldbestand mit einbezogen. Ich muss nächste Woche mal sehen, ob die Zahlung der Agentur als Einnahme gebucht wurde, dann wäre alles ausgeglichen.

    Einen positiven Saldo auf dem Konto kann ich mir beim besten Willen nicht erklären, da die Bank ja auch Gebühren abrechnet. Es könnte nur sein, dass sich IV oder Agentur vertan haben. Auf die Idee, dass der 'Überschuss' dem IV gehört komme ich natürlich nicht, da er als Treuhänder Vermögensbestandteile bei der Masse abzuliefern hat.

  • Einen positiven Saldo auf dem Konto kann ich mir beim besten Willen nicht erklären, da die Bank ja auch Gebühren abrechnet.

    Ich kann es aus dem Gedächtnis heraus nicht mehr sagen, worauf das beruhte. Die Akte ist auch schon weggelegt.

    Ins Auge gesprungen war mir das dadurch, dass es sich um ein Verfahren mit Eigenverwaltung handelte. Der Sachwalter hatte gleichwohl vorsorglich ein Treuhandkonto angelegt. Darauf gab es nur zwei Eingänge, einmal diese Erstattung und noch eine andere Zahlung. Ich weiß nur noch, dass der Sachwalter selbst sehr angetan von der Abwicklung und auch überrascht war und künftig vorrangig diese Bank (HS*C) für Insolvenzgeldvorfinanzierungen bemühen wollte :D, zumal wegen der vorgenannten Konstellation andere Banken sowieso abgelehnt hatten.

  • Das Konto gehört nicht gebucht, weil es mit der Masse nichts zu tun hat.

    Den positiven Saldo gab es bei mir immer. Im vorläufigen Verfahren wurden die geschätzten Kosten bzgl. Zinsen + einen Schnaps auf dieses Konto gezahlt, der Überschuss ging dann später retour. Damit war man dann auch die Diskussion von Verbindlichkeitenbegleichung nach IE aus dem Weg gegangen.

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