Zu diesem betreuungsrechtlichen Problem konnte ich über die SuFu nichts finden, kann aber auch nicht ausschließen, dass ich einfach nicht das richtige Stichwort hatte.
Die Betreute lebt zusammen mit ihrem Vater in einem Haus, das diesem gehört. Sie hat eine eigene Wohnung in dem Haus, hat dort auf Grund ihrer leichten geistigen Behinderung schon immer gewohnt und ein Mietvertrag etc. besteht nicht.
Nun ist der Vater pflegebedürftig geworden und in ein Heim gezogen. Um die Heimkosten zahlen zu können muss das Haus verkauft werden. Der Betreuer (Schwester der Betreuten und Sohn des Eigentümers) hat nun für seine Schwester eine neue Wohnung gesucht, da sich das Haus mit der "vermieteten" Wohnung schlecht verkaufen lässt.
Ein Mietvertrag für eine neue Wohnug soll abgeschlossen werden. Diesen muss ich ja bei "üblicher Kündigungsfrist" nicht genehmigen. Aber wie sieht es mit dieser "einverständlichen Aufhebung" der bisher bestehenden Regelung aus? Muss ich genehmigen wie bei Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag? Aber welche Maßstäbe soll ich zu Grunde legen? Dass das Haus verkauft werden muss, kann ich ja nicht verhindern.