"Kündigung" genehmigen?

  • Zu diesem betreuungsrechtlichen Problem konnte ich über die SuFu nichts finden, kann aber auch nicht ausschließen, dass ich einfach nicht das richtige Stichwort hatte.

    Die Betreute lebt zusammen mit ihrem Vater in einem Haus, das diesem gehört. Sie hat eine eigene Wohnung in dem Haus, hat dort auf Grund ihrer leichten geistigen Behinderung schon immer gewohnt und ein Mietvertrag etc. besteht nicht.
    Nun ist der Vater pflegebedürftig geworden und in ein Heim gezogen. Um die Heimkosten zahlen zu können muss das Haus verkauft werden. Der Betreuer (Schwester der Betreuten und Sohn des Eigentümers) hat nun für seine Schwester eine neue Wohnung gesucht, da sich das Haus mit der "vermieteten" Wohnung schlecht verkaufen lässt.
    Ein Mietvertrag für eine neue Wohnug soll abgeschlossen werden. Diesen muss ich ja bei "üblicher Kündigungsfrist" nicht genehmigen. Aber wie sieht es mit dieser "einverständlichen Aufhebung" der bisher bestehenden Regelung aus? Muss ich genehmigen wie bei Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag? Aber welche Maßstäbe soll ich zu Grunde legen? Dass das Haus verkauft werden muss, kann ich ja nicht verhindern.

  • Ich sehe hier keinen Genehmigungstatbestand. Ein Mietvertrag existiert nicht, Miete wird nicht gezahlt. Das war eine rein innerfamiliäre Regelung, die jetzt leider nicht mehr beibehalten werden kann. Daher für mich nur eine Mitteilung über die Auflösung der Wohnung erforderlich.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Verhält es sich auch so, wenn die betreute Person keinen Mietvertrag hat, wohlgleich aber Nutzungsentgelt an den (familiär verbundenen) Eigentümer zahlt!?
    Nee, eigentlich nicht, gell, weil doch der Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden kann.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Da widersprichst Du Dir selbst etwas. Entweder es gibt einen (wenn auch mündlich abgeschlossenen) Mietvertrag oder nicht. Vorliegend gibt es keinen, weshalb ich immer noch keinen Genehmigungstatbestand sehe.

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  • Von einer Zahlung ist in #1 nicht die Rede... Erst für die neue Wohnung.

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  • Wird ein Entgelt gezahlt - wie auch immer betitelt -, besteht ein mündlicher Mietvertrag. Ferdsch.


    Quatsch. (Sorry.)

    Es muss der Wille bestehen, einen Mietvertrag - sei es auch durch konkludentes Handeln - abzuschließen. Das ist von einer Kostenbeteiligung bei Wohnraum, der als Familienangehöriger mitgenutzt oder als Naturalunterhalt zur Verfügung gestellt wird (!), abzugrenzen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Genau über diese Punkte stolpere ich auch.
    Bei juristischen Laien ist es allerdings nicht wirklich leicht herauszufinden, ob das nun eine Nutzung auf Grund eines Mietvertrags sein soll oder nur eine Kostenbeteiligung ohne Mietvertrag im Hinterkopf...
    Vermutlich werden die Begriffe "Miete" und "Unkostenbeteiligung" nicht richtig eingesetzt werden. Vielleicht spreche ich mal mit dem Betreuer persönlich und lasse mir das damalige nicht schriftliche Konstrukt erklären.

  • Aufgrund des Sachverhalts hier von einem Mietvertrag auszugehen und da auch noch lang nachzubohren halte ich für überzogen.

    Es gibt doch keinerlei Anhaltspunkte, dass hier jemand Miete im Sinn hatte.

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