OK, Festgeld ist langweilig. Aber wenn der IV Massegelder in teils riskante Wertpapiere steckt und dann unglücklicherweise noch Verluste erwirtschaftet, wird's heikel. Es stellt sich nämlich die Frage, ob er seine insolvenzspezifischen Pflichten verletzt hat und Schadenersatz leisten muss (OLG Hamm, 4 Sa 1116/03 vom 04.12.2003).
Die Verwendung von Massevermögen für Wertpapiergeschäfte gleich welcher Art ist als insolvenzzweckwidrig anzusehen und führt zur Unwirksamkeit des Verhaltens des Gesamtvollstreckungsverwalters/Insolvenzverwalters, wenn sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten.
Die objektive Evidenz des Missbrauchs liege vor, weil die Verpfändung des Festgeldguthabens zum Zwecke der Besicherung eines zum Zwecke der Aktienspekulation aufgenommenen Kredites offenbar insolvenzzweckwidrig sei. Denn der Gesamtvollstreckungsverwalter habe sein Handeln am Insolvenzzweck und den Interessen der Gläubiger zu orientieren. Seine Aufgabe sei in jedem Fall die Sicherung und Erhaltung des vorhandenen Vermögens. Die von ihm gewählte Anlageform müsse in jedem Fall sicherstellen, dass das Massevermögen jedenfalls nicht verringert werde. Dies sei bei der Verpfändung des Festgeldes ersichtlich nicht der Fall gewesen, weil das Massevermögen hierdurch für Spekulationszwecke verwendet worden sei, die immer das Risiko eines erheblichen Wertverlustes oder gar Totalverlustes in sich bergen. (OLG Celle, 3 U 20/06 vom 14.06.2006).
Im vorliegenden Fall waren bei einigen Wertpapieren deutliche Verluste realisiert worden. M.E. spielt es keine Rolle, ob das Gesamtergebnis am Ende in etwa der Festgeldanlage entspricht. Zocken sollte man mit eigenem Geld.
Bei der Recherche bin ich auch auf ein Urteil des LG Schwerin gestoßen (S T 31/06 vom 09.07.2008). Dort wurde der IV empfindlich bestraft, da das ausgereichte Darlehen als grober Pflichtverstoß angesehen wurde. Der Schaden belief sich dabei 'nur' auf 60 k€. Ein Jahr Freiheitsstrafe, die Vergütung wurde auf 0,- festgesetzt, Rückzahlung der erhaltenen Vorschüsse von rd. 80 k€, 2 Jahre IV-Verbot.
Bislang hatte ich nur mündelsichere Geldanlagen in der Prüfung. Das scheint also eine echte Ausnahme zu sein oder wie sind Eure Erfahrungen dazu?