Letztlich könnten beide sich auch wieder versöhnen und wieder zusammenleben; also die Aufhebung der Trennung ist ja nicht ausgeschlossen.
Wenn die Bedingung mal eingetreten ist, ist das Recht weg.
Ansonsten wie die Vorredner.
Beschluss des OLG München vom 28.04.2011, 34 Wx 72/11:
"Beweiserleichterungen etwa in der Form der eidesstattlichen Versicherung werden überdies in der Regel nur erwogen, wenn es anderenfalls praktisch unmöglich wäre, einen formgerechten Nachweis zu erbringen (vgl. KG FGPrax 1997, 212/214). Eine Berichtigungsbewilligung ist hier aber von den namentlich bekannten Erben - wenn auch unter größerem Aufwand - durchaus zu beschaffen."