Unterhaltspfändung, Zahlungsbestimmung im Titel

  • Mir liegt ein Antrag auf Pfüb aus einem Unterhaltstitel vor. Der Tenor des Titels lautet wie folgt:
    "Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 1.10.13 monatlichen Unterhalt in Höhe von x € zu zahlen.
    Die Unterhaltszahlungen für die Monate Oktober und November sind nicht an die Antragstellerin unmittelbar zu zahlen, sondern an Unterhaltsvorschusskasse der Stadt y."

    Die Antragstellerin möchte nun Unterhaltsrückstand für Oktober 2013-Januar 2014 geltend machen. Ich bin mir unsicher über ihre Berechtigung für Oktober und November wegen dieser Zahlungsanordnung. Oder muss in den Pfüb eine entsprechende Zahlungsbestimmung für den Drittschuldner aufgenommen werden?

    Bin für Hilfe dankbar!

  • Mach doch eine Zwischenverfügung, dass du beabsichtigst, in den PfÜB aufzunehmen, dass Zahlungen auf den Unterhaltsrückstand für die Monate ... auf das Konto der/des ... zu leisten sind.
    Wahrscheinlich wird man dir dann ohnehin noch die Bankverbindung nebst Zahlungsgrund mitteilen müssen.

  • Mach doch eine Zwischenverfügung, dass du beabsichtigst, in den PfÜB aufzunehmen, dass Zahlungen auf den Unterhaltsrückstand für die Monate ... auf das Konto der/des ... zu leisten sind. Wahrscheinlich wird man dir dann ohnehin noch die Bankverbindung nebst Zahlungsgrund mitteilen müssen.

    Genau darüber war ich mir nicht im Klaren, ob eine solche Anordnung zulässig ist. Stimmt, die Bankverbindung des anderen Zahlungsempfängers brauche ich dann natürlich auch noch.

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