Mir liegt ein Antrag auf Pfüb aus einem Unterhaltstitel vor. Der Tenor des Titels lautet wie folgt:
"Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 1.10.13 monatlichen Unterhalt in Höhe von x € zu zahlen.
Die Unterhaltszahlungen für die Monate Oktober und November sind nicht an die Antragstellerin unmittelbar zu zahlen, sondern an Unterhaltsvorschusskasse der Stadt y."
Die Antragstellerin möchte nun Unterhaltsrückstand für Oktober 2013-Januar 2014 geltend machen. Ich bin mir unsicher über ihre Berechtigung für Oktober und November wegen dieser Zahlungsanordnung. Oder muss in den Pfüb eine entsprechende Zahlungsbestimmung für den Drittschuldner aufgenommen werden?
Bin für Hilfe dankbar!