Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich war zunächst an einem großen Gericht tätig, bin jetzt jedoch an einem eher kleineren gelandet. Dort handhabt man es seitens der Richterschaft so, weil "man hat es ja schon immer so gemacht", dass sowohl befreite Betreuer, wie z.B. Eltern oder Kinder, als auch nicht befreite Betreuer, wie z.B. Geschwister, zu gemeinsamen Betreuern bestellt werden und als Sahnehäubchen noch allesamt einzelvertretungsberechtigt sind. Um ganz sicher zu gehen, wird gelegentlich noch irgendwo ein Ersatzbetreuer ausgegraben, den man gleich für den Verhinderungsfall der zahlreichen "hauptamtlichen" Betreuer mitbestellt, damit die Akte auch noch für wenigstens eine Verpflichtung an ein anderes Gericht geschickt werden muss. So kommt es nicht selten vor, dass drei bis vier Betreuer zu verpflichten sind. Die Staatskasse freuts außerdem, weil dann die Aufwandspauschale für jeden der einzelvertretungsberechtigten Hauptbetreuer fällig wird. In Konstellationen, wo dann ein befreiter und ein nicht befreiter Betreuer (z.B. Tochter und Schwiegersohn) bestellt sind, wirds abenteuerlich.
Wenn dann am Ende sogar noch jeder befreite Betreuer für sich eine Schlussrechnung legen muss, ist das Geschrei groß und es heißt "ich hab ja eigentlich nichts für den Betroffenen gemacht".
Ich versuche nun mit aller Argumentation diese Gewohnheit auszutreiben und dafür zu sorgen, dass - selbst bei Eltern als Betreuer - nur noch je ein Haupt- und ein Verhinderungsbetreuer bestellt wird, es sei denn, es ist tatsächlich ausnahmsweise einmal zur Besorgung der Angelegenheiten dringend notwendig zwei einzelvertretungsberechtigte Betreuer zu bestellen.
Ich kenne eine solch wahnhafte Betreuerbestellerei nicht von meinem früheren Gericht.
Was haltet ihr von der hier praktizierten Vorgehensweise?
Und vor allem: Wie ist es bei euch so? Wie viele Betreuer werden bei euch regelmäßig bestellt und mit welcher Regelung (alleinige oder gemeinsame Vertretung)?
Beste Grüße