Hi Zusammen,
Ich habe einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Dieser wurde auch ordnungsgemäß zugestellt am 23.09.2013. Keine Mängel usw...
Jetzt kommt ein Schreiben von einem RA, welcher die Antragsgegnerin vertritt und teilt mit, dass er Widerspruch/Einspruch unter Widereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.
Meine Frage ist jetzt: Bin ich überhaupt hierfür zuständig? Ist nicht der/die Vorsitzende zuständig, da dieser auch über den Einspruch entscheidet?
Danke für eure Hilfe, ich finde leider nirgends etwas.