Altersgrenze für Beamte - Ruhestand mit 67

  • Sachsen-Anhalt plant mit einem "Gesetz zur Änderung beamten- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften zur Neuregelung des Landesversorgungsrechts" die Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamte. Nach einem ersten Entwurf (Stand: 06.02.2014) wird sie ab Geburtsjahrgang 1951 schrittweise auf 67 Jahre (ab Geburtsjahrgang 1964) angehoben.
    Wie sieht's eigentlich in anderen Bundesländern aus? Wenn ich richtig informiert bin, dann ist Sachsen-Anhalt nicht das erste Land, das die Regelaltersgrenze für seine Beamten und Richter anhebt.

  • Die "Pension mit 67" gibt es in Sachsen schon. Wie bei den Angestellten auch, mit der schrittweisen Anhebung.

    Sind 45 ruhegehaltsfähige Dienstjahre abgeleistet, kann man ohne Abzüge mit 65 in Pension gehen. Dies bleibt auch nach der Reform zum 1.4.2014 so.

    Bin mal gespannt, ob die Pläne der Bundesregierung zur Rente mit 63 hier auch entsprechend umgesetzt werden.

  • Die stufenweise Anhebung der Pensionsgrenze auf 67 (erster "Volljahrgang" = 1964) ist in Bayern bereits Gesetz (m.W. waren die Jahrgänge 1947 und 1948 schon betroffen). Im Übrigen auch im Bund (der vor ein paar Tagen pensionierte Präsident des BGH musste auch schon 2 Monate nachdienen)

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Das haben wir in NRW auch längst, Jahrgang 1950 hat 4 Monate Verlängerung, es beginnt glaube ich, mit Jg 1948.

    Auf Antrag "dürfen" diese Jahrgänge auch die Verlängerung beantragen, mit der Bewilligung ist man aber teilweise sehr knauserig, weil die "Alten" doch so teuer sind: Gerücht lautet, das "sei nicht für Spitzenämter gedacht". Ob es nun sinnvoll ist nur die ewig nicht Beförderten zu verlängern, erscheint mir zweifelhaft.
    Die Handhabung ist aber je nach OLG sehr unterschiedlich, mir ist von einem Kollegen bekannt, dessen Verlängerung bis 67 problemlos bewilligt wurde. Bei uns gab es trotz Personalnot nur für 2 Kollegen je ein knappes Jahr.
    Ich sehe natürlich auch die Probleme, weil ja die Jüngeren auf die Beförderungsstellen lauern...

  • Thüringen hat es für seine Beamten inkl. Staatsanwälte auch schon geändert. Der 47er Jahrgang musste einen Monat länger arbeiten (ohne Gewähr, da keine Lust zum nachschauen).

    Für die hiesigen Richter gilt noch Ruhestand mit 65, da das hiesige Richtergesetz in dieser Hinsicht noch nicht geändert wurde.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Ich finde zwar das konkrete Landesgesetz nicht wieder aber auch in Niedersachsen gelten verlängerte Zeiten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Auch in Bbg. wurde zum 01.01.14 das Lebensalter auf 67 erhöht. Die Kollegen, die dieses Jahr 65 werden (Jg. 1949) müssen 3 Monate länger bleiben. Mann kann auch auf Antrag mit 65 J. gehen. Jedoch gibt es dann Abzüge. Ab den Jg. Mitte der 60iger Jahre müssen fast alle Landesbeamten bis 67 arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen im Vollzugsdienst der Polizei und bei der JVA.

    Die Kollegen hoffen, dass es noch eine Regel mit 45 Dienstjahren geben wird, wie das der Bund für die gesetzl. Versicherten plant.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Bin mal gespannt, ob die Pläne der Bundesregierung zur Rente mit 63 hier auch entsprechend umgesetzt werden.

    Man wird es schwer haben, für die Ungleichbehandlung Gründe zu finden. Das Verfassungsgericht lässt Grüßen.


    Bitte dann mit der Klage beeilen !!!! Ich will mit 63.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Bin mal gespannt, ob die Pläne der Bundesregierung zur Rente mit 63 hier auch entsprechend umgesetzt werden.

    Man wird es schwer haben, für die Ungleichbehandlung Gründe zu finden. Das Verfassungsgericht lässt Grüßen.


    Bitte dann mit der Klage beeilen !!!! Ich will mit 63.


    Hm, ich wollte eigentlich schon mit 66, aber da ist die Börse nicht so dolle gelaufen. Frag mich grad, wie lange der BFH dazu brauchen wird, ob die Laufklingel am Rolator steuerlich absetzbar ist (ich will voll das Turbo-Teil).....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Wenn die Laufklingel nicht durchgeht, wie wäre es dann alternativ mit dem neuen amerikanischen YELP-Ton der Polizei? Garantiert nicht zu überhören...

  • Art 64 BayBG: Ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit kann auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn er oder sie das 64. Lebensjahr vollendet hat (...)

    Art 26 BayBeamtVG: Ein Versorgungsabschlag entfällt (...), wenn der Beamte oder die Beamtin zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung das 64. Lebensjahr vollendet hat und eine Dienstzeit von 45 Jahren erreicht wird.

    In Bayern sind wir also immerhin schon auf dem richtigen Weg ;)

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • [h=3]Regierung: Keine abschlagsfreie Rente mit 63 für Beamte[/h]
    Dienstag, 12. August 2014 13.01 Uhr

    Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die abschlagsfreie Rente mit 63 nicht auf die Bundesbeamten übertragen. Bei der Mütterrente sei hingegen die Prüfung einer möglichen Übertragung noch nicht abgeschlossen, teilte die Bundesregierung am Dienstag in Berlin mit. Als einziges Bundesland hat bislang Bayern angekündigt, die von Union und SPD im Bund beschlossenen Rentenreformen auch auf seine Landesbeamten zu übertragen. Aus Sicht der Bundesregierung stellen «gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zwei selbstständige - nicht miteinander vergleichbare - Alterssicherungssysteme dar», heißt es in der Stellungnahme.

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich bereits im Januar gegen eine Übertragung der Rente mit 63 auf die Bundesbeamten ausgesprochen und auf die bestehenden Regelungen für eine mögliche Frühpensionierung in besonders gefährdeten Berufen - wie bei Feuerwehr, Polizei und Justizvollzugsanstalten - hingewiesen.

  • Wenn man sich selbst überversorgt hat, ist es natürlich leicht, Verbesserungen dem eigenen Personal zu Versagen :daumenrun:daumenrun:daumenrun

  • Angenommen Du bist Teilzeitkraft mit 50% und willst aufstocken:

    + 50 % + 50 Prozentpunkte = 100 % = Vollzeit
    + 50 % + 50 Prozent (vom Ausgangswert 50%) entspricht + 25 Prozentpunkte = 75 %

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