Verbraucherinsolvenz Reform/ Insolvenzplanverfahren

  • Hallo zusammen,

    wie ihr wisst, ist es ab Juli 2014 auch in IK Verfahren möglich, ein Insolvenzplanverfahren aufzustellen und darüber die RSB zu erlangen.

    Doch wie sieht das konkret aus?

    1. Insolvenzplanverfahren auch für vor Juli 2014 eröffnete IK Verfahren möglich?
    2. Insolvenzplanverfahren an für sich überhaupt, wie läuft das?
    3. Wer arbeitet diesen Plan aus? Schuldner alleine oder mit TH (bzw. Insolvenzverwalter, da der Begriff TH in IK Verfahren nach der Reform wegfällt).
    4. Wird der Plan vor Insolvenzantragstellung ausgearbeitet und vorgelegt oder danach?
    5. Wieviel Zeit hat man nach Eröffnung des des Verfahrens diesen Plan aufzustellen.
    6. Was kann der Insolvenzverwalter an Vergütung von wem verlangen für eine Arbeit am Insolvenzplanverfahren,,,,seine normale Vergütung,oder auch was darüber hinaus? Diese Frage im Hinblick darauf, dass er diesen Plan ja wesentlich mit aufstellt.

    Wie sieht das alles chronologisch aus?

    Einmal editiert, zuletzt von fresh (13. Februar 2014 um 09:26)

  • Die Literatur ist sich einig, dass der Plan auch in bis zum 01.07.2014 noch laufenden Insolvenzverfahren Verbraucherverfahren möglich ist. Wir hatten das hier im Reform-Fred auch schon mal "besprochen".

    Nach der InsO kann der Plan vom Schuldner oder vom Verwalter vorgelegt werden (§ 218 InsO). Womit sich gleich das erste Problem auftut: Wird der TH dann zum fiktiven Insolvenzverwalter? :D

  • Die Literatur ist sich einig, dass der Plan auch in bis zum 01.07.2014 noch laufenden Insolvenzverfahren Verbraucherverfahren möglich ist. Wir hatten das hier im Reform-Fred auch schon mal "besprochen".

    Nach der InsO kann der Plan vom Schuldner oder vom Verwalter vorgelegt werden (§ 218 InsO). Womit sich gleich das erste Problem auftut: Wird der TH dann zum fiktiven Insolvenzverwalter? :D

    Nach der Reform heisst der TH im eröffneten Verfahren Insolvenzverwalter.

    Welchen Vorteil könnte ein IK Schuldner darin sehen, mit einem Insolvenzverwalter vor Insolvenzveröffnung ein Plan aufzustellen und diesen mit Insolvenzantragstellung einzureichen, wie es bei Unternehmen der Fall ist oftmals (prepackaged Antrag).? Zeitgewinn ist beim Unternehmen schlüssig, aber bei IK kommts ja nicht auf Monate an, somit kann der Antrag auf Insolvenzplanverfahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem zuständigen Insolvenzverwalter aufgestellt werden,oder?

  • Der TH im vor dem 01.07.14 laufenden IK-Verfahren wird dann auch zum Insolvenzverwalter? :confused:

    Der Plan wird m.E. nicht VOR Eröffnung sondern im laufenden Verfahren erstellt und vorgelegt. Kann ja sein, dass irgendwo Gelder herkommen (z.B. Erbschaft oder von einem Dritten). Gründe können auch verschieden sein: Raus aus dem Verfahren.

    Ich hab solche Verfahren eh nie, von daher.... Meine Schuldner sind in aller Regel arm wie Kirchenmäuse. Und wenn sie pfdb. EK haben, dann so gering, dass wir grad so die Verfahrenskosten zum Teil gedeckt kriegen. Pläne sind da nicht zu erwarten.

  • Der TH im vor dem 01.07.14 laufenden IK-Verfahren wird dann auch zum Insolvenzverwalter? :confused:

    Der Plan wird m.E. nicht VOR Eröffnung sondern im laufenden Verfahren erstellt und vorgelegt. Kann ja sein, dass irgendwo Gelder herkommen (z.B. Erbschaft oder von einem Dritten). Gründe können auch verschieden sein: Raus aus dem Verfahren.

    Ich hab solche Verfahren eh nie, von daher.... Meine Schuldner sind in aller Regel arm wie Kirchenmäuse. Und wenn sie pfdb. EK haben, dann so gering, dass wir grad so die Verfahrenskosten zum Teil gedeckt kriegen. Pläne sind da nicht zu erwarten.


    Genau und gerade dann sind Pläne zu erwarten:

    Bevor die gute Erbtante ins Gras beißt und das Erbe den Gläubigern zufällt, läßt sie mal flink 10 TEUR für einen Plan springen und der Lieblingsneffe kann den Rest verjuxen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Erbtanten sind auch nie aufgetaucht. Weder reiche Eltern, die das alles bezahlen könnten oder wollten, noch gute Freunde oder sonstwer.

    Aber ich lasse mich ja gern am 01.07.14 überraschen, wenn mir die Schuldner die Tür einrennen mit ihren reichen Anverwandten.

  • Erbtanten sind auch nie aufgetaucht. Weder reiche Eltern, die das alles bezahlen könnten oder wollten, noch gute Freunde oder sonstwer.

    Aber ich lasse mich ja gern am 01.07.14 überraschen, wenn mir die Schuldner die Tür einrennen mit ihren reichen Anverwandten.

    Hier tauchen ab und zu IK-Schuldner auf, die große Dinge versprechen ("Wie hoch sind denn die Forderungen? Mein Schwage)r/Vater/Mutter/Onkel/Schwester/Freund ...) zahlt das. Da war es bisher immer ganz komfortabel, eben keinen Insolvenzplan machen zu müssen, da sich diese ominösen Geldgeber bisher in allen Fällen als Luftnummern erwiesen haben. Spätestens, wenn man von denen mal einen Nachweis über die zur Verfügung stehenden Gelder haben wollte, wurde es ganz still.

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