Rechtsnachfolgeklausel Notarurkunde

  • Frage eines Notar-Sachbearbeiter-Kollegen:
    Der Gläubiger einer Grundschuld hat eine Notarurkunde in Händen, in der sich der Schuldner wegen des persönlichen und dinglichen Zahlungsanspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Eine Regelung nach § 800 ZPO wurde nicht getroffen. Kurz danach veräußert der Schuldner das mit der Grundschuld belastete Grundstück an X.
    Darf eine Klausel gegen X nach § 797 Abs. 2, § 727 ZPO erteilt werden?

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Wenn sich ein Eigentümer in dinglicher und persönlicher Hinsicht gegenüber einem Gläubiger unterwirft, wird in der Regel doch auch die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer geduldet oder? Habe bislang noch nie gesehen, dass sich ein Gläubiger nur die dingliche Vollstreckung gegen den bestellenden Eigentümer als genügsam erklärt. Gut, in diesem Fall scheint es wohl nicht so zu sein. :gruebel: Dann darf m. E. in dinglicher Hinsicht keine Rechtsnachfolgeklausel erteilt werden, es sei denn, X unterwirft sich im Kaufvertrag nachträglich in dinglicher Hinsicht.

    P.S. Hat der beurkundende Notar denn eine Rechtsnachfolgeklausel in dinglicher Hinsicht gegen X erteilt?

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Nein, die Klausel wurde nicht erteilt, der Kollege wollte bloß auf Nummer sicher gehen, dass er zurecht abgelehnt hat. Man könnte also sagen, die Vollstreckungsunterwerfung nach § 800 ZPO ist Voraussetzung für die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO, gell?!

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Ohne (nachzuweisender) Rechtsnachfolge auch keine Rechtsnachfolgeklausel. Ohne Erklärung nach § 800 fehlt entweder die dann selbst zu erklärende Vollstreckungsunterwerfung oder ein sonstiger Duldungstitel wie Urteil.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!