Hallo,
ich hatte im GB eine Erbengemeinschaft aus Mutter und 2 Kindern. Beide Kinder haben vor über 10 Jahren ihre Anteile am Grundstück der Mutter übertragen.
Jetzt wurde der Erbschein eingezogen, weil - schwuppdiwupp- ein weiterer Abkömmling aufgetaucht ist.
Dies war vor einem halben Jahr, weiter ist nichts passiert. Von mir aus ist doch jetzt nichts weiter zu veranlassen, oder?
Mir fällt jedenfalls nichts ein so konkret ausser einem vermerk in der Akte........