Beste Rechtspflegerhochschule

  • Und was mich wundert ist, dass ich mit meinem Abischnitt vielleicht sogar zu schlecht bin für manche Rechtspflegerschulen. Ich wusste echt nicht, dass die Anforderungen so hoch sind.

    Die anderen haben ja schon viel geschrieben (Stichwort Landesbeamte!).
    Hierzu wollte ich nur nochmal sagen, dass es nicht (allein) auf den Abischnitt ankommt. Es gibt ein Auswahlverfahren, wie wenn man sich für eine Ausbildung bewirbt. Also: erstmal bewerben (hier kommt es schon etwas auf den Schnitt an, aber auch auf die Form der Bewerbung (keine Kaffeeflecken etc.) und die Noten einzelner Fächer, wie Deutsch), dann wird man hoffentlich zum Test geladen, besteht man den, kommt man zum Gespräch, oder anderem weiteren Auswahlverfahren (vgl. hierzu die jeweiligen Threads und OLG-Seiten) und muss dann hoffen, sich dort gut geschlagen zu haben und genommen zu werden.
    Im Übrigen würde ich auch sagen, dass du überlegen solltest, in welchem Bundesland du dir am Besten vorstellen kannst, zu leben. Die Zeit an der FH ist doch recht kurz im Vergleich zur späteren Arbeitszeit. Evtl. lohnt es sich zu gucken, welche OLGs tendentiell alle Anwärter auch übernehmen. Ansonsten musst du natürlich erstmal sehen, welche OLGs dich überhaupt nehmen (s. oben, Auswahlverfahren!), also zur Auswahl stehen. ;)

  • Das mit dem "die FH ist besser als die FH" etc. solltest du dir mal echt aus dem Kopf schlagen. Ich weiß nicht woher der Rpfl. bei deinem Gericht diese Aussage hernimmt bzw. welche Erfahrungen er damit hat, aber ich kann dir sagen, dass ich mit einem Abschluss in Hildesheim bisher keine Probleme hatte. Ich bin nämlich von einem Bundesland mit einer angeblich "schlechten" FH liebend gerne in einem Bundesland mit einer "Spitzen-FH" genommen worden. Das hatte denk ich weniger mit meiner Abschlussnote, noch mit dem Bundesland wo ich studiert habe zu tun, sondern einfach damit, dass in dem Bundesland Bedarf bestand und ich ohne Tauschpartner gehen konnte. Das manche Abschlüsse mehr wert sein sollen als andere, find ich als Aussage etwas bedenklich. Es gibt nämlich FH's (angeblich die "schlechten") an denen man eine Diplomarbeit schreibt (um dann seinen Diplom-Titel auch zu recht zu führen wie ich finde) und FH's an denen man ihn zum Abschluss dazu bekommt.
    Aber an deinen Posts merkt man schon, dass du dich noch nicht so ganz mit dem Berufsbild Rechtspfleger auseinander gesetzt hast. Vielleicht wäre es sinnvoll das erst mal zu tun, bevor du dich überhaupt irgendwo bewirbst. By the way.. du musst dann auch erst mal angenommen werden und die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen um mit dem Studium loszulegen. Nach dem ganzen Bewerbungsverfahren steht nämlich auch immer noch die Hürde zwecks amtsärztliches Gesundheitszeugnis, keine Vorstrafen, keine Sektenzugehörigkeit und solche netten Sachen...

  • ...Ich bin nämlich von einem Bundesland mit einer angeblich "schlechten" FH liebend gerne in einem Bundesland mit einer "Spitzen-FH" genommen worden. Das hatte denk ich weniger mit meiner Abschlussnote, noch mit dem Bundesland wo ich studiert habe zu tun, sondern einfach damit, dass in dem Bundesland Bedarf bestand und ich ohne Tauschpartner gehen konnte...


    Wie du selbst geschrieben hast, bestand im betreffenden Bundesland Bedarf nach Verstärkung aus anderen Bundesländern, was - vor allem ohne Tauschpartner - die Ausnahme sein dürfte.

    Wenn jedoch - wie meist - ein Wechsel des Bundeslandes nur als Tausch möglich ist, kann es (auch) darauf ankommen, wo der Abschluss erworben wurde.

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