Hallo, ich habe hier ein etwas pikantes Problem.
Zum Sachverhalt:
Beantragt wird eine weitere Vollstreckbare Ausfertigung gem. § 733 ZPO eines Versäumnisurteils aus dem Jahr 2003 (Akte bereits vernichtet bis auf das Urteil). Bei der Anhörung des Schuldners kam eine sehr unerwartete Antwort zurück und zwar behauptet er zu dem Zeitpunkt in einem Zeugenschutzprogramm gewesen zu sein und sämtliche Zustellungen nicht erhalten zu haben. Zustellungsvermerk auf dem VU ist der 06.08.2003. Nachforschungen beim Einwohnermeldeamt haben ergeben, dass der Schuldner tatsächlich seit dem 01.02.2003 nicht mehr unter der Adresse, an die zugestellt wurde, gemeldet war.
Ihm ist auch weder das Urteil noch der Sachverhalt von damals bekannt.
M.E. ist das Urteil damals nicht wirksam verkündet worden, § 310 III ZPO... ich kann doch jetzt auch keine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilen oder? Rechtsmittelfristen sind offenkundig abgelaufen kann man dagegen überhaupt noch was machen?