Ich hätte gerne mal ein paar Meinungen zur Auslegung dieses gemeinschaftlichen Testaments:
"...nach unserem Tod geht das Grundstück [usw] an unsere Kinder und Enkelkinder..."
Nach Auskunft der Witwe sind beide Ehegatten davon ausgegangen, dass nach dem Tod des Erstversterbenden der Überlebende weiter im Haus wohnt, über die Konten verfügt usw. Erst danach sollten die Kinder und Enkelkinder erben. Demnach wäre eine Art Berliner Testament gewollt, nur dass der erste Teil "vergessen" wurde.
Ich würde dazu tendieren, dass keine Erbeinsetzung für den 1. Erbfall getroffen wurde und damit gesetzliche Erbfolge gilt.
Oder kann man das Testament im Hinblick auf den mutmaßlichen Willen soweit auslegen, dass eine Alleinerbeneinsetzung der Ehefrau vorliegt? Aus dem reinen Wortlaut ergibt sich hierfür kein Anhaltspunkt, einzige Punkte die dafür sprechen sind:
1. Die Erbeinsetzung der
Kinder und Enkelkinder für den 2. Erbfall macht zumindest weniger Sinn, wenn beim 1. Erbfall nach gesetzlicher Erbfolge die Kinder bereits 1/2 erben
2. der Vortrag der Witwe und meine Erfahrung sagen mir, dass tatsächlich eine Alleinerbeneinsetzung gewollt war