• Meine Betreute verfügt über eine (bei Einrichtung der Betreuung bereits vorhandene und) am 01.05.2014 ablaufende "Zweitmarktpolice" bei der Poli***Dire***.
    Die Betreuerin (eine Bekannte der Betroffenen) wurden von vom Volk***Ba***-Berater informiert und dieser legte ihr nahe, diese Police zurück zu erwerben über ein "Ablaufmanagement-Service" der Poli***Dire***, "bei dem die Police zurück erworben und ein Kaufpreis in Höhe von 99% der durch die ***+*** Lebensverischerung AG ausgezahlten Ablaufeleistunge gezahlt wird." (so stehts im Angebot)
    Vorteile sollen sein:
    - ohne Steuerabzuüge direkt über den vollen Kaufpreis verfügen
    - Einsparen eines zusätzlichen Erstattungsprozesses
    - finanzieller Vorteil in vielen Fällen

    :confused::confused::confused:

    Ich bin ganz ehrlich völlig überfragt. Die Betreuerin schickt mir den von ihr bereits unterschriebenen "zurück-Kaufvertrag" und bittet um Genehmigung.
    Daher meine Frage an die Foren-Gemeinde: Kennt Ihr Euch mit sowas aus? Was ist das? Und ist das genehmigungsfähig/mündelsicher???

    Über Infos, Hinweise und weitere Gedanken dazu würde ich mich echt freuen...

    Ach, vielleicht noch soviel: Wir reden hier über einen Anlagebetrag von 150.000,00 €. Die Betreute hat insgesamt Vermögen von 990.000 € (davon Grundbesitz mit Wert von 130T €). Monatliche Heimkosten belaufen sich auf ca. 3.800 €. Bis auf 300 € werden diese Kosten von den monatlichen Einnahmen (Rente, Pflegestufe, Mietzinsen) gedeckt.

  • Um's mal auf Platt zu sagen: Fuppes.

    "Ablaufmanagement" ist typischerweise bei kapitalmarktgestützen Vorsorgeprodukten (z.B. fondsgebundene Rentenversicherungen in Form einer Lebensversicherung) das Umschichten des angesparten / erwirtschafteten / erspekulierten Guthabens in risikoärmere Anlagen, je näher der Auszahlungstermin/Rentenbeginn kommt. So kann man z.B. am Anfang der Laufzeit versuchen, mehr in Aktien oder rendite starke, aber riskante, Produkte zu investieren, um dann gegen Ende der Laufzeit die Gewinne mitzunehmen und in risikoarme Produkte (Staatsanleihen pp.) umzuschichten. Das ist bei vielen Gesellschaften kostenlos möglich.

    Hier wird de facto eine für 1% von € 150.000,00 eine um 2 Monate vorgezogene Auszahlung angeboten. Damit macht die Bank 6,06% p.a. Gewinn. Ich sehe nicht, was die Betreute davon haben sollte, falls sie nicht gaaaanz schnell € 148.500,00 braucht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Vielen Dank Tom!
    Leider versteh immer noch nicht genug, um der Betreuerin eine angemessene und sinnvolle "Zwischenverfügung" schicken zu können. (auch auf evtl. Rückfragen will man ja vorbereitet sein...)
    Wenn ich hier lese, dass es sich aber - wie auch immer - um risikoreiche Produkte handelt, dann sind diese doch bestimmt nicht mündelsicher, oder?
    Entschuldigung für meine blöden Nachfragen, aber ich bin wirklich überfragt...

  • Vielen Dank Tom!
    Leider versteh immer noch nicht genug, um der Betreuerin eine angemessene und sinnvolle "Zwischenverfügung" schicken zu können. (auch auf evtl. Rückfragen will man ja vorbereitet sein...)
    Wenn ich hier lese, dass es sich aber - wie auch immer - um risikoreiche Produkte handelt, dann sind diese doch bestimmt nicht mündelsicher, oder?
    Entschuldigung für meine blöden Nachfragen, aber ich bin wirklich überfragt...


    Nein, darum geht es hier offenbar gar nicht. Der Auszahlungsbestrag scheint ja festzustehen.
    Hier wird eine vorzeitige Auszahlung gegen Gebühr angeboten.

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  • Vielen Dank Tom!
    Leider versteh immer noch nicht genug, um der Betreuerin eine angemessene und sinnvolle "Zwischenverfügung" schicken zu können. (auch auf evtl. Rückfragen will man ja vorbereitet sein...)
    Wenn ich hier lese, dass es sich aber - wie auch immer - um risikoreiche Produkte handelt, dann sind diese doch bestimmt nicht mündelsicher, oder?
    Entschuldigung für meine blöden Nachfragen, aber ich bin wirklich überfragt...


    Nein, darum geht es hier offenbar gar nicht. Der Auszahlungsbestrag scheint ja festzustehen.
    Hier wird eine vorzeitige Auszahlung gegen Gebühr angeboten.

    Vorsicht, es könnte auch schon wieder mit einem neuen Produkt gekoppelt sein, warum sonst der Hinweis auf Risiko?

  • Vorsicht, es könnte auch schon wieder mit einem neuen Produkt gekoppelt sein, warum sonst der Hinweis auf Risiko?


    Der Hinweis auf "Risiko" kam von mir zur Erklärung, was ein "normaler" Ablaufservice ist (Umschichten von "renditestark mit Risiko" nach "langweilig aber sicher").
    Hier wird schlicht ein Verkauf der Police gegen Zahlung von 99% der Ablaufleistung angeboten, also hat man (fast :teufel:) das ganze Geld schon zwei Monate früher. Und wenn man es nicht sehr dringend braucht, sehe ich nicht ein, warum man nicht noch zwei Monate warten und das ganze Geld ("Das ganze Geld?"- "Das ganze Geld!") nehmen soll.

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  • Es stellt sich doch für uns die Grundsatzfrage:
    Immer wieder neue Finanzprodukte, die m.E. oftmals selbst vom Bankverkäufer nicht bis ins (Risiko-) Detail verstanden werden.
    Wie sollen wir als Laien in Finanzfragen über so etwas sachgerecht entscheiden ?
    Eigentlich ein Fall für einen Gutachter in Finanzfragen.
    Wo gibts sowas zum akzeptablen Preis ?
    Problem allerdings, dass die Begutachtung vom Betreuten zu zahlen wäre. Da ist Ärger vorprogrammiert.:gruebel:

  • Es stellt sich doch für uns die Grundsatzfrage:
    Immer wieder neue Finanzprodukte, die m.E. oftmals selbst vom Bankverkäufer nicht bis ins (Risiko-) Detail verstanden werden.
    Wie sollen wir als Laien in Finanzfragen über so etwas sachgerecht entscheiden ?
    Eigentlich ein Fall für einen Gutachter in Finanzfragen.
    Wo gibts sowas zum akzeptablen Preis ?
    Problem allerdings, dass die Begutachtung vom Betreuten zu zahlen wäre. Da ist Ärger vorprogrammiert.:gruebel:

    Du sprichst mir sowas von aus der Seele! Der Bankberater der Betreuerin hatte seinerzeit schon gesagt, dass ich ihn bei Fragen dazu gern anrufen könnte. Das will ich wohl gern tun, aber auf seine Aussage ALLEIN werde ich mich nicht verlassen.
    Ich hab in der Zwischenzeit das Ding auch noch n paar Mal gelesen, aber - ganz ehrlich - immer weniger verstanden.
    Ich weiß nach wie vor nicht, wie ich mit der Sache umgehen soll...:(

  • #8 Vielleicht hilft es auch, einfach mit dem Betreuer zu sprechen und ihn den Antrag zurücknehmen lassen. Das Argument von tom, dass kein vernüftiger Mensch ohne sehr große Geldnot, sowas machen würde, muss dem Betreuer eigentlich einleuchten.

  • Die dürftige Resonanz macht deutlich, dass es hier um ein ganz trübes Problem geht, zu dem es m.E. auch keine Rechtssprechung gibt.
    Ich hatte das Problem kürzlich selber. Von der Bank angeblich beworben ( grauer Markt), kurze Zeit später ist ein ähnliches Produkt lt. Presse "baden gegangen". Nur gut, dass ich noch nicht genehmigt hatte.
    Was ich nicht verstehe, würde ich ablehnen und mal schauen, wie das Landgericht mit derartigen Fällen umgeht.

  • Die dürftige Resonanz macht deutlich, dass es hier um ein ganz trübes Problem geht, zu dem es m.E. auch keine Rechtssprechung gibt.
    Ich hatte das Problem kürzlich selber. Von der Bank angeblich beworben ( grauer Markt), kurze Zeit später ist ein ähnliches Produkt lt. Presse "baden gegangen". Nur gut, dass ich noch nicht genehmigt hatte.
    Was ich nicht verstehe, würde ich ablehnen und mal schauen, wie das Landgericht mit derartigen Fällen umgeht.

    Völlig korrekt. Was man aufgrund fehlenden Sachverstandes nicht selbst entscheiden kann, ist entweder der Sachverstand durch einen geeigneten Sachverständigen beizuziehen. (Schr. an die Partei in pp. ist beabsichtigt einen Sachverständigen zur Prüfung des Anlageprodukts beizuziehen... und dann warten, was passiert. Hier kann auch noch ausgeführt werden, dass der Genehmigungsantrag zurückgenommen werden kann.)

    Falls keine Gegenäußerung -> SV beauftragen, ansonsten ablehnenden Beschluss mit der Begründung, dass nach der rechtlichen Würdigung des Gesamtsachverhalts das Geschäft zu risikoreich für die Betreute ist. Dazu dann ein paar Fundstellen hinsichtlich Rechtsprechung über Juris raussuchen und schon hast du einen relativ wasserdichten Beschluss. Wenn Beschwerde eingereicht wird und das LG aufhebt, ist das nicht dein Problem.

    Aber ich hätte auch ärgste Bedenken etwas zu genehmigen, was man nicht völlig durchsteigt.

  • Oh, da kamen ja doch noch Antworten! :) Ich danke Euch herzlich und werde genauso verfahren.

    Ich hab die Betreuerin angeschrieben und um mehr Information zu dem Anlageprodukt und um Mitteilung gebeten, ob Alternativangebote eingeholt wurden und warum sie sich gerade für diese Anlageform entschieden hat. Auch einen Hinweis auf ein evtl. einzuholendes Sachverständigengutachten zum Produkt selbst, zur Mündelsicherheit und zur Genehmigungsfähigkeit hab ich mit aufgenommen.
    Ich schätze mal, dass von der Betreuerin als Antwort kommen wird: Fragen Sie bitte den Bankberater selbst.

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