Hallo,
mein Nachlasspfleger hat im Nachlass neun verschiedene Konten und Depots übernommen. Die Verfahren bei den jeweiligen Banken gestalten sich als sehr schwierig. Bei den Aktiendepots handelt es sich nicht um mündelsichere Anlagen. Von Experten wird für 2014 ein Wertverlust erwartet. Der Nachlasspfleger möchte nun alle Konten zusammenlegen auf einem Girokonto des Erblassers.
Was haltet Ihr davon? Können wir das genehmigen oder ist der Nachlass in seinem Bestand zu erhalten? Bedarf das Genehmigungsverfahren der Bestellung eines Verfahrenspflegers?