Nachlasspfleger will Konten zusammenfassen; Auflösung der bestehenden Nachlasskonten

  • Hallo,

    mein Nachlasspfleger hat im Nachlass neun verschiedene Konten und Depots übernommen. Die Verfahren bei den jeweiligen Banken gestalten sich als sehr schwierig. Bei den Aktiendepots handelt es sich nicht um mündelsichere Anlagen. Von Experten wird für 2014 ein Wertverlust erwartet. Der Nachlasspfleger möchte nun alle Konten zusammenlegen auf einem Girokonto des Erblassers.
    Was haltet Ihr davon? Können wir das genehmigen oder ist der Nachlass in seinem Bestand zu erhalten? Bedarf das Genehmigungsverfahren der Bestellung eines Verfahrenspflegers?

  • Grundsätzlich ist alles genehmigungsfähig, was wirtschaftlich geboten und/oder vernünftig erscheint. Das Gericht wird daher in solchen Fällen nicht darum herumkommen, jede einzelne Geldanlage in seine Prüfung einzubeziehen. Generell lässt sich weder sagen, dass alles Bisherige beibehalten werden kann, noch dass alles Bisherige aufzulösen ist.

  • Vielen Dank für die Antworten. Die ganzen Konten haben zusammen einen Wert in Höhe von ca. 500.000,00 €. Ist das wirtschaftlich sinnvoll einen so hohen Betrag auf einem Girokonto zu parken?
    Bestellt Ihr für dieses Verfahren für die unbekannten Erben einen Verfahrenspfleger?

  • Auf Dauer bestimmt nicht. Zum "Zwischenparken" ist ein Girokonto besser als ein Sparstrumpf.
    Also Genehmigung erteilen mit Zubuchung des Guthabens auf das Girokonto und Frist 2 Wochen zur Mitteilung, wie neu angelegt wurde / werden soll.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Um einen Verfahrenspfleger für das Genehmigungsverfahren wird man nicht herumkommen. Letztlich kann erst im Lichte seiner Stellungnahme über die Genehmigungsfähigkeit entschieden werden. Trotzdem kommt auch das Gericht nicht umhin, sich die einzelnen aufzulösenden Geldanlagen im Einzelnen anzusehen und sich diesbezüglich eine eigene Meinung zu bilden. Denn zwischen Gesamtgenehmigung und Gesamtverweigerung der Genehmigungen ist naturgemäß viel Luft für Teilgenehmigung und Teilverweigerung.

  • Ich habe eben einen ähnlichen Fall mit 3 Depots bei unterschiedlichen Banken, alle raten zum Verkauf, da man mit einem Platzen der Blase rechnen müsse. NP fragte vorab an, ob ich das auch so sehe und genehmigen würde. Meine Ansicht ist, dass ein NP nur die Wert verkaufen darf, bei denen derzeit schon Warnungen bestehen. Alle Depots "vorsorglich" aufzulösen, wäre falsch. Bereits 2013 als der DAX 9000 Punkte erreichte, ging man davon aus, dass es so nicht weitergehen kann, er war zwischenzeitlich auf über 9700. Die sichere Alternative auf Fest/Tagesgeld bringt auf jeden Fall (Wert-)Verluste.

    Bin gespannt, ob ein Antrag auf Genehmigung kommt.

  • ich beantrage fast immer die Auflösung der vorgefundenen Konten und die Neuanlage eines täglich fälligen und verzinsten Nachlasskontos. Insbesondere beantrage ich immer die Genehmigung, nicht mündelsichere Anlagen sofort verkaufen zu dürfen.

    Es ist nicht meine Aufgabe, den Nachlass zu vermehren, sondern zu sichern. Kein Mensch kann sagen, wie sich Wertpapiere entwickeln und wenn dann mal 30 Prozent Wertverlust eingetreten ist, schauen alle blöd aus der Wäsche. Also weg mit dem Zeug und alles mündelsicher anlegen, wie es §§ 1806, 1807 BGB fordern. Ob Wertpapiere steigen können oder nicht, ist dabei egal, denn sicher vorhersagen kann das niemand!

    Und wenn niemand sicher weiß, ob Verkauf oder Halten richtig oder falsch ist, dann halte ich mich eben an die Mündelsicherheit, die das Gesetz fordert. Dagegen kann kein Erbe später etwas haben, auch wenn die Wertpapiere dann doch gestiegen wären. Noch dazu kann ich nicht taggenau auf die Wertentwicklung der Papiere ahcten oder darauf kurzfristig reagieren. Es kann Wochen dauern, bis die Genehmigung des Gerichts dazu da ist. Und soll ich wirklich in jedem meiner Fälle jeden Tag ggf. mehrfach nachprüfen, wie die Wertentwicklung der Papiere ist? Das kann der Erblasser zu Lebzeiten gemacht haben (ist oft ein Argument des Gerichts: "Der Erblasser hat die risikoreiche Anlage selbst gewählt"...ich habe diese Langeweile dazu nicht...und wenn ich es soll, dann muss es eben auch vergütet werden...man sieht schnell, welche Konsequenzen es hat, wenn man als NLP Wertpapiere in der Verwaltung hat.

    Ich find´s schon witzig, wie die Gerichte einerseits stereotyp einen Sperrvermerk für kleinste Sparguthaben fordern und andererseits 100.000de von Euros in Wertpapieren bestehen bleiben lassen wollen, nur weil die theoretische Chance besteht, dass diese im Wert steigen.

    Und nochwas spielt eine Rolle:

    Nehmen wir mal den Fall, dass 200.000 Euro auf 10 verschiedenen Konten herumliegen. Also habe ich damit als Nachlasspfleger den 10-fachen Buchungs- und Verwaltungsaufwand (und dnatürlich auch das Gericht), als wenn ich das einmal auf 1 Konto zusammenziehe.

    Und was ist der Unterschied? Selbst wenn die Gelder zusammen noch 2 % bringen und dann auf dem Tagesgeldkonto nur noch 0,75 % Versinsung ist, dann wären das 2.500 Euro weniger Zinsen, abzüglich ZAST und Soli bleiben also rund 1.800 € Differenz.

    Wenn ich mich also als Nachlasspfleger mit einem Stundenhonorar von 100 Euro + MwSt nur 1-2 Stunden im Monat weniger mit dem Fall beschäftigen muss, weil ich nur 1 Konto statt 10 habe, dann ist das unter Berücksichtigung der Vergütung für den Nachlass bereits ein "Nullsummen-Spiel". Entsprechen ist es bei anderen Eckdaten daher schon alleine deshalb für den Nachlass von Vorteil, wenn nur ein Konto vom Nachlasspfleger verwaltet wird, weil es einfach kosteneffektiver ist.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • By the way: Die sogenannten Experten machen nichts als "Kaffeesatzleserei". Kein Mensch kann sagen, wie sich der DAX oder sogar einzelne Papiere auch nur in 2 Wochen oder in 1 Monat entwickelt haben werden. Selbst bei besten Prognosen braucht nur ein Terroranschlag, ein explodiertes AKW oder eine Flutwelle kommen und die Wirtschaft steht Kopf - weltweit! Wenn es wirklich so einfach wäre, die Kurse vorherzusehen, dann könnten das viele Anleger und dann wäre es nicht die Börse, wie wir diese kennen. Daher mein Motto: Keine nicht mündelsicheren Anlagen bei der Nachlasspflegschaft. Bei der Betreuung und einem ggf. anders geäußerten Willen des Betreuten mag das anders sein. Ich will aber als NLP nicht für Verluste in die zig1000de haften...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Und da ein Nachlasspfleger in der Regel seine Tätigkeit über einen viel kürzeren Zeitraum ausübt als etwa ein Vormund oder Betreuer, sollten für ihn erst recht nur 99,9% sichere Anlagen in Fragen kommen, die keinen Schwankungen unterworfen sind und vielleicht am Tage der Beendigung gerade niedrige Kurse aufweisen.
    Für den normalen Anleger hingegen bieten derzeit (und wohl noch eine Zeit lang) Anlagen in diverse Wertpapiere, Anleihen, Immobilien etc. für Gelder, die man ganz bestimmt die nächsten 10 Jahre nicht braucht, die einzige Möglichkeit, daraus Renditen oberhalb der Teuerungsrate zu erwirtschaften. Man muss die Kursrückgänge eben aussitzen können, neben jedem Tief kommt halt wieder ein Hoch, wie es eben mit dem Wetter ist. Aber kein Vertreter (Vormund, Betreuer, Pfleger) weiß eben genau, wann sein Amt enden wird und wie dann die Lage an den Börsen ist, so kann eigentlich nur eine Anlage mit hoher Sicherheit und ohne Schwankungen in Betracht kommen, so wie es ja auch vom Gesetz her vorgesehen ist.

  • Die Frage Geldanlage im Sinne des § 1807 BGB ist ja zZ etwas schwierig, wenn man es wirtschaftlich betrachtet.

    Hier sind 99 % aller Nachlässe, die in eine Pflegschaft münden geringfügig, bzw. die Pfleger benötigen das Geld um hantieren zu können. Das Geld kommt also auf ein Pflegerkonto. Wenn mal 15.000,--EUR "übrig" sind ist das schon viel.

    Sind versperrte (Neu)-Anlagen überhaupt noch sinnvoll? Wie wird es bei euch zz gehandhabt?

  • Bei 500.000,00€ auf einem Konto bitte ich aber noch zu bedenken, auch hier im Forum schon besprochen und ich habe dazugelernt, das der Einlagsicherungsfond nur 100.000,00€ pro Kopf/Bank absichert.

    Mir sind 5 von mir angelegte Konten aber auch sicherer und lieber als solch ein übernommener Kauderwelsch wie im obigen Fall.

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  • ARK: Das stimmt so nicht. Die 100.000 sind die Mindestsumme je Anleger der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken. Vielfach liegt die tatsächliche Einlagensicherung bzw. Entschädigung weit höher, weil das Kreditinstitut z.B. noch dem Einlagensicherungsfonds angehört. Bei gut dastehenden Banken ist da oft mehr als 1 Mio. Euro je Anleger abgesichert. Hier ein Beispiel: https://einlagensicherungsfonds.de/banks/abfrage-…engesellschaft/

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  • Das mit dem Einlagensicherungsfonds ist gut und schön und stimmt ja auch, wenn eine kleine Bank des unteren Drittels hops geht. Wenn eine größere Bank geschlossen werden müsste (Deutsche Bank nach weiteren Skandalen? HSH Nordbank wenn alle Schiffskredite ausfallen? Liste ließe sich fortsetzen), dann platzt der Einlagensicherungsfonds, weil er im Traum nicht genügend Mittel hat, um das aufzufangen. Und dann sind wir als nächstes eben doch bei den 100.000,- Euro.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Das, Herr Richter, wird mit Nichtwissen bestritten.

    Wie wäre es, wenn wir die Kirche im Dorf lassen? Wie weit wollt ihr euch noch sorgen? Mehr geht eben nicht, oder soll ich einen Millionennachlass nun bei 10-20 Banken aufteilen und verwalten? Mit welcher Begründung?

    ...Und wenn Deutschland pleite geht, der dritte Weltkrieg ausbricht oder die Welt untergeht? In so einem Fall dürfte weder dem Nachlasspfleger noch dem Nachlassgericht ein Vorwurf zu machen sein.

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  • Siehe bitte

    http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorso…/3115454-2.html

    Schon die Pleite der deutschen Lehman-Bank-Tochter war ein Problem für den Sicherungsfonds und musste mit Kreditaufnahmen gelöst werden.

    Und zwischen der Wahrscheinlichkeit eines dritten Weltkriegs und der Wahrscheinlichkeit der Pleite von (auch deutschen) Banken sehe ich derzeit - zum Glück - noch ein paar Unterschiede. Das der der europäische Bankenmarkt zu dicht besetzt ist und ein paar Banken den Markt werden verlassen müssen, ist fast allgemeine Meinung.

    Also: Man kann Sicherungseinrichtungen vertrauen, die sich zuletzt schon als ein wenig angeschlagen präsentiert haben, oder man kann als nicht unrealistisch zu beurteilende Gefahren noch berücksichtigen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Der Bericht spricht davon, dass die Regierung keine Bank des "oberen Drittels" kaputtgehen lassen würde...aber was ist denn mit dem deutschen Staat selbst? Was mit den Entwicklungen in Europa, die und deren finanzielle Auswirkungen nicht absehbar sind?

    Und wie soll nun der Nachlasspfleger den Nachlass bankenkrisensicher, weltwirtschaftskrisensicher und weltkriegssicher anlegen?

    Wem oder was kann man denn heute noch zu 100 Prozent trauen? Das endet irgendwann in Paranoia...

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  • Rüste doch rhetorisch bitte etwas ab.
    Von "weltwirtschaftskrisensicher" und "weltkriegssicher" ist nirgendwo die Rede. Du stellst diesen Zusammenhang nur her, um den Ausfall einer Bank in eine Reihe mit viel größeren Krisen zu stellen, von denen jeder weiß, dass man sich dagegen nicht schützen kann. Gegen den Ausfall einer Bank, die den Einlagensicherungsfonds überfordert, kann man sich allerdings durchaus schützen. Die Maßnahmen dazu sind im Thread bereits beschrieben. Ob man dieses Szenario als NLP (oder als Betreuer, dazu gibt es im parallelen Forum ja bereits Threads) berücksichtigen muss, das ist alleine die Frage, die hier erörtert werden sollte.

    Und dazu meine ich:
    Im Grundsatz ja. Warum soll es als NLP so schwierig sein, Geld auf verschiedene Banken aufzuteilen? Ich muss mich ja um diese Konten nach Anlage und Befüllung bis zur gesicherten Höchstgrenze nicht (kaum) mehr kümmern, da gibt es doch keine aufwendige Beobachtung. Handlungsfall ist dazwischen nur der Crashfall der Bank, nämlich den Entschädigungsantrag stellen. Den Crashfall bekommt man sicher mit. Also im Grundsatz einmal anlegen und Schluss bis zur Bekanntgabe an die Erben. Und bei dem Millionenerbe, das alleine solche Maßnahmen bei einer Mehrzahl von Banken erforderlich machen würde, ist das einmalige Anlegen einer Mehrzahl von Konten bei einer Mehrzahl von Banken ersichtlich verhältnismäßiger Aufwand und mit dem angemessenen Stundensatz zu vergüten.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Na dann...

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  • Offenbar braucht die Deutsche Bank keinen Weltkrieg...

    https://www.welt.de/finanzen/artic…ampaign_id=A100

    Ich wiederhole mich: Wenn ich Angst haben muss, dass der Sicherungsfonds überfordert ist und deswegen das Nachlassgeld bei verschiedenen Banken aufteile, dann ist das meines Erachtens eine trügerische Sicherheit. Entweder ich traue dem System der Sicherungsfonds oder ich kann mir gleich einen paranoiden Lebensstll aneignen.

    Wenn es so kracht, dass der Sicherungsfonds ausfällt, dann haben wir ein echtes Problem und dann kann ich das Geld bei 10 Banken angelegt haben....es wird nichts bringen.

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