Hallo zusammen,
im letzten Jahr habe ich einen Beschluss nach § 850f ZPO erlassen, weil der Insolvenzschuldner aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort (ca. 380 km) erhöhte Aufwendungen für Fahrtkosten und Zweitwohnung hat. Hierbei habe ich eine Befristung von 14 Monaten ausgesprochen.
Nun stellt der Schuldner einen neuen Antrag gem. § 850f ZPO, weil sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verändert haben.
Eine Begründung, warum der Wohnsitz nicht an den Sitz des Arbeitgebers verlegt worden ist, erfolgte nicht. Der Schuldner hat aber Lebensgefährtin und Kind an seinem Hauptwohnsitz. Die Lebensgefährtin arbeitet im öffentlichen Dienst am Hauptwohnsitz.
Sind Euch evtl. Entscheidungen bzgl. der Verlängerung bekannt? An welchen Kriterien kann die Verlängerung festgemacht werden bzw. überwiegen die Belange der Gläubiger aufgrund des längeren Zeitraums?