Ich habe wieder mal eine Frage, bei der mir das Gesetz –also § 3 InsO- und mein Kommentar nicht weiterhelfen….
50jähriger Schuldner, Einzelkaufmann, hat sein Leben lang in unserem Ort gewohnt, irgendwann das Geschäft seines Vaters übernommen, aber Ende 2013 an jemand anderen übergeben, hat hier seinen Gerichtstand gehabt und Anfang 2014 ziemlich überraschend Insolvenzantrag (IN-Verfahren) gestellt.
Was mich verwundert ist, dass das Verfahren bei einem ca. 300 Km entfernt liegenden Gericht in einem anderen Bundesland eröffnet wurde, obwohl der Schuldner nach meinen Recherchen dort gar nicht gemeldet war und hier wohnt.
Kann ich als Gläubiger die Zuweisung des Verfahrens an unser Gericht anregen oder geht da gar nichts ?