Akteneinsicht

  • Mir liegt ein VB vor. Der AG meint, er habe den Widerspruch abgeschickt, weiß aber nicht wann, da die Sache bereits 7 Jahre zurückliegt. Da aus dem VB bislang keine ZV betrieben wurde, nehme ich an, dass der Widerspruch noch rechtzeitig vor dem Ablauf der Einspruchsfrist eingegangen ist und als Einspruch behandelt wurde. Um dessen sicher zu sein, wollte ich die Akteneinsicht beantragen. Der VB wurde vom Gemeinsamen Mahngericht M-V und Hamburg erlassen. Streitgericht ist in Hessen.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, bei welchen Gericht die Akteneinsicht zu beantragen ist. Ich denke, beim Streitgericht. Bekanntermaßen wird die Sache nach "Einspruch" automatisch an das Streitgericht abgegeben, was dazu führt, dass sich dort die komplette Akte befindet.

    Seht ihr das auch so?

  • Ich denke, daß der Mahnbescheid nicht rechtzeitig angegriffen wurde, sonst hätte der VB nicht erlassen werden dürfen. Ein verspäteter Widerspruch gegen den MB wird dann als Einspruch gegen den VB gewertet,§ 694.II ZPO mit der Folge der Abgabe an Prozessgericht. Dort sollten sich dann auch gegebenenfalls die Akten befinden, beim Mahngericht sind nur noch edv-mässige Akten vorhanden, da die Originalbelege normalerweise nach 6 Monaten ausgeschieden werden. Diese EDV-Akte hat nach § 696.II ZPO die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

  • Beim Mahngericht kann Akteneinsicht genommen werden, da dort der EDV-Ausdruck noch vorliegt. Da kann dann auch nachvollzogen werden, wann der Einspruch einging und ob und wann das Verfahren an welches PG abgegeben wurde.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!