P-Konto als Geschäftskonto

  • Wir haben hier einen Kleinunternehmer (Handel), die vorl. Verwaltung ist mit allem Drum und Dran angeordnet. Beim Kontaktieren der Bank stellt sich heraus, dass der Schuldner ein P-Konto als Geschäftskonto nutzt. Da er 4 Unterhaltspflichten hat weigert sich die Bank nun, den Guthabenbestand herauszurücken. Das Guthaben stammt aus Zahlungen der Kunden, die weiterhin auf dem Konto eingehen.

    Wie kommt man da weiter? Ist denn der Schutz des P-Kontos auch für solche Einnahmenn wirksam :confused:

  • Das kommt doch ganz darauf an, wie die vIV angeordnet wurde. Wenn er zum Einziehen sämtlicher Forderungen berechtigt ist, darf halt nur noch an ihn geleistet werden? Dann müssten halt alle Debitoren angeschrieben werden...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!