Gegen den GF einer insolventen GmbH ermittelt die StA wegen Betrugsverdacht. Der Masse wurden Kosten eines Unternehmensberaters belastet, der die angeforderten Unterlagen zusammengestellt hat. Darüber hinaus beantragt der IV im Vergütungsantrag einen Zuschlag für die Zusammenarbeit mit Kripo und StA (obwohl er alles delegiert hatte).
Wie sind solche Arbeiten grundsätzlich zu sehen und könnte es dafür einen Zuschlag geben, wenn der IV sich selbst drum gekümmert hätte?