In vielen Verfahren sind Anfechtungsansprüche in geringer Höhe aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorhanden. Schreibt man solche Gläubiger an und fordert sie auf, die 50,- € o.ä. zu zahlen, kommt oft überhaupt keine Reaktion. Es bliebe also nur der Weg, die Sache klageweise zu klären. Das ist allerdings bei diesen Mini-Summen äußerst frustrierend, da oft noch PKH beantragt werden muss und sich der Aufwand so was von gar nicht lohnt ... .
Wie geht Ihr da vor? Kann man guten Gewissens auf die Einziehung solche Ansprüche verzichten und dies gegenüber dem InsGericht vertreten (nach dem Motto wirtschaftlicher Unsinn). Oder muss man hier tatsächlich 50-Euro-Klagen auf PKH einreichen?