Hallöchen, die Akte bereitet mir echt Kopfzerbrechen:
Folgender Sachverhalt:
Urteil vor 20 Jahren (1995) des Amtsgerichts. Dagegen legt Beklagter Berufung ein und vor dem Landgericht schließen die Parteien einen Vergleich mit folgendem Inhalt: Der Beklagte und Berufungskläger zahlt an den Kläger und Berufungsbeklagten 10.000 DM)
Nun meldet sich der Kläger und will eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs von 1995. (sein Anwalt ist damals anscheinend ausgewandert und nicht mehr auffindbar)
Beklagter wurde zur möglichen Erteilung gehört. Er behauptet, dass er das Geld damals bezahlt hat.
Nun meine Frage:
1) Muss nicht das Landgericht den Vergleich zuerst einmal für Vollstreckbar erklären? Hab nämlich mal gelesen, dass das Gericht zuständig für die vollstreckbare Ausfertigung ist, das die Grundlage für die Vollstreckung bildet?
2) Und darf ich in so einem Fall überhaupt eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilen, wenn der Beklagte sagt, dass die Forderung bezahlt wurde?
Danke euch vielmals