Befriedigung von Masseverbindlichkeiten - zustimmungsbedürftig?

  • Mein IV beantragt bei mir die ausdrücklich Zustimmung zur Befriedigung von Masseverbindlichkeiten § 55 Abs.1 Nr. 3 InsO (Massemehrung aus zuviel erstatteter Umsatzsteuer).

    Ich finde kein gesetzliches Zustimmungserfordenis durch das Insolvenzgericht. M.E. ist dies Aufgabe und Pflicht des Verwalters Forderung als solche zu qualifizieren und vorweg aus der Masse zu befriedigen und unterliegt ggfs. der Haftung nach § 60 InsO. In den einschlägigen Kommentaren habe ich keinen Hinweis auf ein Zustimmung durch das Gericht gefunden.

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