Änderung Bezugsberechtigung

  • Gleicher Titel wie mehrere Threads, aber Inhalt andersherum, daher konnte mir die SuFu nicht helfen:

    Sohn ist Betreuer seiner Mutter. Er hat (auf seinen Namen) vor vielen Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen. Nach Ablauf der Versicherung wird der Betrag an ihn ausgezahlt, für den Fall des vorzeitigen Versterbens an seine Mutter, die Betreute.
    Nun möchte der Betreuer die Bezugsberechtigung auf seine Ehefrau umschreiben, damit "seine" Familie abgesichert ist,falls ihm etwas passieren sollte. Soweit ja verständlich.

    Ich kenne mich leider im Versicherungsrecht überhaupt nicht aus und bin mir daher nicht sicher, ob er die Berechtigung selber ändern kann, oder ob auch seine Mutter als bisher eingesetzte Berechtigte zustimmen muss. Dann hätte ich ja ein Problem. Zum einen den Vertretungsausschluss und zum andern das Schenkungsverbot.

    Was sagt ihr dazu?

  • Ein Anruf des Versicherungsnehmers bei seinem Versicherungsmenschen und die Bezugsberechtigung ist geändert.


    Naja, Schriftform ist schon angebracht. Anders nur, wenn vereinbart ist, dass Bezugsberechtigung nur mit Zustimmung der Berechtigten geändert werden kann.

    Ich hoffe, die Beiträge werden (allein) vom Sohn bezahlt, sonst hättest Du ein Problem...

  • Die Bezugsberechtigung kann nur durch den Versicherungsnehmer geändert werden. Der (zukünftig) Begünstigte hat da kein Mitspracherecht.:daumenrau

  • Gut, aber wenn die Versicherung sich auf den Wechsel des Bezugsberechtigten einlässt, heißt das ja wohl automatisch, dass keine unwiderrufliche Bestimmung vorgelegen hat und die Betreute als bisherige Bezugsberechtigte nicht beteiligt werden muss. Sehe ich das richtig?

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