Habe leider wider Erwarten nichts mit der SuFu gefunden.
Habe einen RA als Berufsbetreuer, der für die Betroffene eine Steuererklärung gemacht hat und nun neben der Pauschalvergütung nach StGebVO abrechnet.
Sowei ich es überblicken kann, dürfte die Steuererklärung nicht kompliziert sein, zwar hat die Betroffene Kpitaleinkünfte (ca. 10.000 € pro Jahr) und Renteneinkünfte
(ca. 15.000 € pro Jahr), aufgrund der Heimkosten (außergewöhnliche Belastungen) wurde ein Großteil der gezahlten Kapitalertragssteuer nun vom FA zurückerstattet. Das gesamte Vermögen war auch nur in mündelsicher Anlagen (also keine Wertpapiere o. ä.) angelegt.
Ich sehe das so, dass in einem solch gelagerten Fall es jedem Berufsbetreuer zuzumuten ist, die Steuererklärung selbst zu machen.
D. h.:
- wenn Berufsbetreuer = RA oder Steuerberater, keine Abrechnung nach § 1835 Abs. 3 BGB i. V. m. StGebVO möglich
- wenn Berufsbetreuer = kein RA oder Steuerberater, und der Berufsbetreuer einen Steuerberater beauftragt, sind Schadensersatzansprüche zu prüfen, ggf. Ergänzungsbetreuer zu bestellen.
Wie seht Ihr das?