Mondfoto GmbH

  • Guten Tag, zusammen!

    Ich warne davor, dass eine Neuauflage der "Kaufhaus GmbH" - Thematik droht. Eine den Zwangsvollstreckungsrechtspfleger/innen wahrscheinlich bekannte Rechtsanwaltskanzlei aus Wuppertal vertritt die unter vorläufiger Insolvenzverwaltung stehende ... GmbH und beginnt in der bekannten Weise, Anträge auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen zu stellen, ohne auf den Insolvenzhintergrund einzugehen oder die Besonderheit der Situation irgendwie kenntlich zu machen.

    Wehret den Anfängen!

  • Käme zwar auf die konkret angeordneten Sicherungsmaßnahmen an, aber ich wage mal die Prognose, dass das Vorgehen der Rechtsanwaltskanzlei während einer vorläufigen Verwaltung zutreffend und zulässig ist. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht nämlich nur in seltenen Fällen auf den vorläufigen Verwalter über.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hier ein Zitat aus der Veröffentlichung des Insolvenzgerichts:


    "Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

    Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten."


    Einzug der Forderung ist Verfügung über dieselbe. Abgesehen von juristischer Haarspalterei bleibt das berühmte Geschmäckle. Dieser Beitrag soll zunächst zur Sensibilisierung dienen.

  • Man kann über alles reden, da hast Du sicher Recht.

    Aber wenn das Insolvenzgericht eine derartige Anordnung trifft, dann bleibt der Insolvenzschuldner ohne wenn und aber der Inhaber der Forderung. Wenn er über diese verfügt, braucht er lediglich die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, die ausschließlich gegenüber dem Schuldner erteilt wird. Es kann doch ganz gut sein und ich halte es nicht für abwegig, dass hier Schuldner und vorl. Insolvenzverwalter im Einvernehmen handeln. Die vorl. Insolvenzverwaltung ist jedenfalls im Antrag nicht kenntlich zu machen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Zitat


    Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten."


    Ich bekomme immer noch den Bestell- Katalog. Muß ich meine Rechnungen jetzt beim vorl. Insolvenzverwalter begleichen?:gruebel:

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Jetzt kann ich mich ja outen: Ich hab´s auch nicht erraten können. :D

    Forderungsanmeldungen kommen schon länger nicht mehr rein. Werde mal drauf achten, wann mir wieder Anmeldungen reinlaufen.

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