Hallo Zusammen,
eine Bank hat das Konto eines Kunden gekündigt und möchte den Betrag jetzt hinterlegen, da der Kunde sich gegen die Kündigung gewendet hat und seine Bankverbindung nicht mitgeteilt hat. Ist das wirklich ein klarer Fall eines Annahmeverzugs, wenn die Wirksamkeit der Kündigung zwischen den Parteien streitig ist?
Seit der Kündigung sind allerdings schon fast 4 Monate vergangen. Der Kunde lebt in Dubai. Er hatte sich schriftlich gegen die Kündigung gewandt und bei weiteren Fragen an seinen in Deutschland lebenden Sohn verwiesen. Dieser teilte mir auf fernmündliche Nachfrage mit, dass sein Vater wieder im April in Deutschland sein wird und dann beabsichtigt, sich mittels Anwalt gegen die Kündigung zu wehren.
Viele Grüße
Sternchen602