Der Ehemann der unter Betreuung stehenden A ist verstorben. Der Verstorbene hat seine Tochter B zur Erbin eingesetzt. Aus dem Testament ergibt sich, dass B die A pflegen soll oder die Pflege aus dem Nachlass finanzieren soll.
Der Betreuer der A hat die Aufgabe, den Pflichtteil geltend zu machen und die Auflagen im Testament zu überwachen.
Da der Wert eines in der Nachlassmasse vorhandenen Grundstücks unklar ist, wird der Betreuer die Wertermittlung nach § 2314 verlangen.
Ich stelle mir jetzt die Frage, ob die Geltendmachung des Pflichtteils der Zahlung der Pflegekosten aus dem Nachlass irgendwie entgegensteht und bin dabei auf eure Hilfe angewiesen. Zunächst müsste ja geklärt werden, ob die Zahlung der Pflegeleistungen aus dem Nachlass ein Vermächtnis oder eine Auflage ist, da davon die Anwendung des § 2307 BGB abhängig ist, der nur für Vermächtniss, nicht aber für Auflagen gilt. Wie seht ihr das?
Und wie ist in diesem Zusammenhang § 2318 BGB zu beurteilen? Diese Vorschrift erschließt sich mir nicht so ganz.
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!