Gerichtskosten - ehemals vermögend - jetzt wohl mittellos

  • Hallo zusammen,

    leider habe ich über die SuFu nix gefunden zu meinem Fall:

    Am 20.August 2012 wird Betreuung angeordnet. Es sind ca. 140.000,- Euro vorhanden.
    Kurz darauf am 8. September 2012 verstirbt der Betroffene bereits.

    Betreuer war ein Sohn. Alleinerbe ist der Lebenspartner geworden.
    Die beiden sind zerstritten. Der Sohn/Betreuer hat nach Angaben des Alleinerben während der kurzen Betreuungszeit die Konten und das Schließfach geplündert.

    Der Erbe behauptet es wäre nix mehr da. Im Gegenteil - das FiA verlange sogar noch 18.000,- Euro von ihm, weil der Verstorbene Steuerschulden hatte. Ermittlungen dazu sind bei der Polizei und StA anhängig, aber noch längst nicht abgeschlossen. Die Ermittlungsakte lag mir vor.

    Ich habe bereits Kosten nach Vorliegen des Erbscheins gegen den Alleinerben erhoben. Nun möchte der Erbe Zahlungsaufschub bis zum Abschluss der Ermittlungen. Dies möchte ich gern verhindern, da es nur um ca. 420 Euro hier geht. Die Ermittlungen können sich noch viele Monate hinziehen und ein eventuelles Strafverfahren auch Jahre. So lange soll die "tote" Akte nicht mehr hier rumwandern.

    Ich frage mich nur, ob ich überhaupt hätte Kosten erheben dürfen, weil ja der Nachlass anscheinend mittellos ist. Was meint ihr? :confused:

  • Die erste Kostenfälligkeit war bei AO der Betreuung zu fortlaufenden Fälligkeiten ist es gar nicht gekommen.

    Dass die Rechnung "vom 20.08.2012" erst im Rahmen der Schlußverrichtungen rausging sieht seltsam aus ändert aber nix an der Kostenschuld.

    Ob der Erbe oder wer auch immer das nun Zahlen muss oder nicht möge er bitte mit der Kasse abklären, da der Erbe aber nun mal Erbe geworden ist wird es wohl dabei bleiben.
    Sind eben Nachlasschulden, kann man gleich zu den Steuerschulden addieren :D

  • She eich auch so.
    Auch hier wäre für eine evtl. Stundung die Landesoberkasse zuständig und nicht das Gericht selbst.

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