Hallo
Ich bräuchte etwas Hilfe. Ich hatte einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nach § 11 RVG Ende des Jahres 2012 erlassen. Die Anhörung des Schuldners erfolgte ebenfalls gegen ZU. Sowohl Antrag als auch der Beschluss wurden wirksam durch Einlegung in den Briefkasten zugestellt, die Urkunden liegen vor.Jetzt reicht der Schuldner einen Antrag auf (1) Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und einen (2) Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV aus dem Beschluss ein (3) m.d.B. den Antrag und den Beschluss zu übersenden, damit der Beschluss auf die Richtigkeit hin überprüft werden kann. Denn es sei damals häufig dazu gekommen, dass dem Schuldner Unterlagen aus dem Briefkasten gestohlen worden sind. Es sei auch bereits Strafanzeige gegen denjenigen erhoben worden. „Die Angaben werden an Eides statt versichert.“
Ein Rechtsbehelf wurde daher (wohl auch nicht konkludent) gegen den Beschluss eingelegt.
Meine Fragen hierzu:
Gem. § 707 ZPO erfolgt eine einstweilige Einstellung der ZV wenn ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt wird. Zuständig für die Entscheidung ist derjenige, der in der Hauptsache entscheidet, § 237 ZPO. Über den Wiedereinsetzungsantrag entscheide ich nur dann, wenn ich dem (bislang nicht eingelegten) Rechtsbehelf (sof. Beschwerde/Erinnerung) abhelfe. Da ich mangels Rechtsbehelf gegen meinen Beschluss gar nicht weiß, ob ich abhelfe, kann ich ja derzeit gar nicht feststellen, ob ich über den Wiedereinsetzungsantrag entscheiden werde. Wer ist denn nun derzeit zuständig für eine (vorl.) Entscheidung, oder wird eine solche nicht getroffen, weil ein Rechtsbehelf bislang nicht eingelegt wurde?
Zudem ist m.E. ein Wiedereinsetzungsantrag wegen § 234 Abs. 3 ZPO nicht mehr möglich (Fristablauf), da die Zustellung wirksam durch Einlegung in den Briefkasten erfolgte und daher die Jahresfrist ganz offensichtlich bereits Ende 2013 abgelaufen ist.
Auf das Verschulden im Sinne des § 233 ZPO kommt es daher m.E. bereits gar nicht an, wobei ich auch hierbei ein Verschulden für gegeben sehe (keine hinreichende Sicherung des Briefkastens). Wie seht ihr das?
Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.....