noch nicht wirklich
wir haben den Antrag zu B geschickt, welche ihn an A weiter geleitet haben ... A prüft jetzt wohl noch
Problem mit Parallelverfahren wegen Zuständigkeitsänderung
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Kasse -
18. März 2014 um 11:52
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Vielleicht hilft ja der Hinweis auf Böttcher, ZVG, § 2 Rdn. 5:
Wenn die Zwangsversteigerung eines Grundstücksbruchteils angeordnet ist und sodann nach einer Änderung der Gerichtsbezirke ein anderes Amtsgericht für das Grundstück zuständig wird und dort die Zwangsversteigerung des anderen Bruchteils angeordnet werden soll, ist das gemeinsame Vollstreckungsgericht in entsprechender Anwendung des § 3 (das ist wohl ein Schreibfehler und muss § 2 heißen) Abs. 2 zu bestimmen, OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 396.
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ah supi
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hallöchen,
ich wollte ja berichten ... das OLG hat jetzt das "alte" AG als zuständig erachtet, da dort auch das ältere (und am weitesten fortgeschrittene) Verfahren läuft
danke nochmal an euch für die Hilfestellungen!!:daumenrau:daumenrau
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Danke für die Rückmeldung. Und viel Erfolg beim Versteigern.
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Bestätigt meine Ahnung (mehr war es wirklich nie) und wird die KollegInnen in B freuen.
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