Hallo Leute,
würde mich mal wieder sehr über Hilfe freuen:
In unserem Amtsbereich hat sich im letzten Jahr die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Zwangsversteigerungen geändert.
Hier gehts mal wieder um Grundsteuerforderungen für ein Grundstück (2 Flurstücke auf einem Blatt)
Beim „alten“ AG lief auf Antrag des Finanzamtes ein Verfahren aus 2011 bezüglich nur eines Flurstückes. Das Verfahren wurde vor kurzem nach § 77 I ZVG einstweilen eingestellt.
Gläubiger waren zwei Finanzämter und wir als Stadt.
Da unsere Forderungen auf beiden Flurstücken lasten möchten wir gern ein neues Verfahren beantragen – inkl. Flurstück 2 stehen die Chancen deutlich besser, denn Flurstück 1 ist für sich ein gefangenes Grundstück.
Der Anordnung beim „neuen“ AG steht doch nun sicher noch entgegen, dass unter dem Flurstück 1 noch der Zwangsversteigerungsvermerk des „alten“ AG eingetragen ist?
Muss ich nun mit dem neuen Antrag warten, bis die 6-Monats-Frist verstrichen ist?
Habe die Finanzämter zwar angeschrieben, rechne aber nicht wirklich mit einer Antwort; zumindest nicht zeitnah.