Liebe Kollegen,
ich habe ein Standard-Abrechnungsproblem, blicke aber trotzdem nicht durch:
Ich habe in zwei Fällen die Gerichtskosten in Scheidungsverfahren für meine Mandanten aus einem vorläufigen Verfahrenswert vorgestreckt.
Die Scheidungen sind jetzt durch, logischwerweise mit Kostenaufhebung.
Wie stelle ich jetzt meinen Antrag auf Kostenausgleichung, damit ich auch mein vorgstrecktes Geld wiederbekomme?
Oder geht da gar nichts und ich muss die Auslagen direkt von meinem Mandanten einfordern und zusätzlich einen Antrag nach 106 ZPO stellen?
danke fürs Mitdenken und danke bereits jetzt für euren Rat!
Viele Grüße, c.
Kostenausgleichung Scheidung + vorgestreckte Gerichtskosten zurück holen?
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Canettini -
18. März 2014 um 13:16
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Oder geht da gar nichts und ich muss die Auslagen direkt von meinem Mandanten einfordern und zusätzlich einen Antrag nach 106 ZPO stellen?
Genauso, da geht gar nichts. Darum macht man sowas auch nicht.
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hi, danke für deine Antwort.
ja ja, ich weiß ..... aber manchmal soll es aus taktischen Gründen schnell gehen und dann strecke ich vor.
Habe damit gottseidank auch noch nie schlechte Erfahrungen gemacht. - bis jetzt. -
Das ist ja auch ok. Aber dann forderst Du doch (hoffentlich demnächst) gleich mit Übersendung der Antragsschrift die vorgeschossenen GK vom Mandanten zurück.
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