Guten Morgen zusammen,
wir haben einen Berufsbetreuer, der sein Büro in Frooonkreisch hat.
Wir haben hier das Problem, wie die Zustellung erfolgen soll.
Ist per EB ins Ausland möglich?
Oder eher Einschreiben Rückschein oder anderes?
Er hat in Deutschland nur ein Postfach, das reicht ja nicht.
Die Richter stört das nicht, den Betreuer zu bestellen.
Und was ganz anderes: Ist es überhaupt zulässig, als Berufsbetreuer sein Büro im Ausland zu haben, und in Deutschland tätig zu sein. Ist es nicht vielmehr seine Aufgabe, sich um eine zustellfähige Anschrift im Inland zu kümmern?
Vielen Dank im Voraus.