Genehmigung Rückübertragung Kommanditanteile

  • Hallo,

    ich habe ein Problem mit einer Genehmigung.

    Bisher war es immer so, dass mir der zu genehmigende Vertrag (Erbauseinandersetzung, Erbausschlagung) vorgelegt wurde. Ich hatte also bisher immer zuerst eine SO-Akte. Dann habe ich ermittel, angehört und wenn nötig einen Ergänzungspfleger bestellt.

    Jetzt habe ich einen Fall, in dem ich zuerst die PF-Akte bekommen habe. Mit dem Antrag auf Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung der minderjährigen Kinder bei der Rückübertragung der Kommanditanteile. Aus den beigefügen Entwürfen ergibt sich, dass erst nach Abschluss des Vertrages der Notar eine Genehmigung beantragen soll.

    Ich weiß jetzt nicht wie ich damit umgehen soll (vielleicht habe ich auch nur ein Brett vorm Kopf).

    Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

    PS: Bisher hatte ich immer nur Fälle in denen die Eltern ihre Kinder selbst vertreten konnten.

  • Prüfen ob ein Ergänzungspfleger genehmigt werden soll.
    Die Reihenfolge ist egal (Ergänzungspfleger oder genehmigung). Du kannst auch einen Entwurf genehmigen.
    henry

  • Offenbar sind die Eltern als Vertreter beim Abschluss der gewollten Rückübertragungsverträge an der Vertretung gehindert, so dass ein Ergänzungspfleger für die Kinder handeln muss.

    Du musst als FamG daher im Moment nur prüfen, ob ein Vertretungsausschluss seitens der Eltern für die beabsichtigten Geschäfte besteht und wenn ja, einen Pfleger bestellen.

    Nach Verpflichtung wird dann der Pfleger zu prüfen haben, ob er das Geschäft namens der Kinder vornimmt und wenn ja, kommt ggf. wieder das FamG wegen einer eventuellen Gen. zum Zuge.

    Dieser Weg ist doch nach dem Gesetz wohl eigentlich als Regelfall gedacht.

    Ulf

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