In einer Nachlasspflegschaft in der der Erblasser unverheiratet und kinderlos verstorben ist, und die Eltern vorverstorben sind, wurden Erben mütterlicherseits ermittelt. Diese sind Erben zweiter Ordnung.
Erben zweiter Ordnung väterlicherseits gibt es nicht. Es sind Erben väterlicherseits der dritten Ordnung vorhanden.
Frage: Ist es richtig, dass nur Erben gleicher Ordnung erben und in diesem Fall der väterlicher Erbteil an die mütterliche Seite fällt, weil diese vorrangig ist?
Danke schonmal im Voraus