Zustellung eines Strafbefehls im Vereinigten Königreich Großbritannien

  • Hallo,
    ich muss einen Strafbefehl (Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis) im Vereinigten Königreich an einen Deutschen zustellen. Die Zustellung des Strafbefehls nebst Kostenmitteilung habe ich bereits zweimal mit Einschreiben gegen intern. Rückschein versucht, doch die Rückscheine sind nicht zurück gekommen.

    Kann ich nach Abs. IV.1. des Anhangs II zur RiVASt über deutsche Konsularbeamte in Großbritannien zustellen?
    Hast das jemand schon mal gemacht? Schreibe ich da das Auswärtige Amt in Bonn an? Gibt es dafür Vordrucke? Was muss ich beachten? Muss ich darauf hinweisen, dass die Geldstrafe in Großbritannien nicht vollstreckt werden kann?

    Oder gibt es einen anderen Weg der Zustellung? An welche Behörde kann ich das Ersuchen gegebenenfalls übersenden? Ich finde dazu nichts.
    Danke für eure Hilfe!

  • Hast Du nach Deinem Rückschein mal hier http://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html gesucht?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • :( Ich muss doch noch mal auf die Sache zurückkommen. Unsere Dezernentin sieht die Zustellung nicht als wirksam an und ich muss förmlich zustellen.

    Kann ich nach Abs. IV.1. des Anhangs II zur RiVASt über deutsche Konsularbeamte in Großbritannien zustellen?
    Hast das jemand schon mal gemacht? Schreibe ich da das Auswärtige Amt in Bonn an? Gibt es dafür Vordrucke? Was muss ich beachten? Muss ich darauf hinweisen, dass die Geldstrafe in Großbritannien nicht vollstreckt werden kann?

    Oder gibt es einen anderen Weg der Zustellung? An welche Behörde kann ich das Ersuchen gegebenenfalls übersenden?

  • Aus dem Länderteil der RiVASt:
    Deutsche Konsularbeamte in Großbritannien können Personen ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit – gegebenenfalls eidlich – vernehmen, falls sie sich freiwillig dazu bereit finden, sowie ihnen Urkunden und Schriftstücke jeder Art zustellen.

    Zuzustellende Schriftstücke müssen gegebenenfalls einen Hinweis darauf enthalten, dass verhängte Strafen bzw. Geldbußen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nicht vollstreckt werden können. Den Ersuchen um konsularische Zustellung müssen Übersetzungen der zuzustellenden Schriftstücke beiliegen.

    Ich würde es über die Prüfstelle direkt an die Botschaft senden.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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