Entlastung bei Tod und Betreuerwechsel

  • hallo,

    es hat ein Betreuerwechsel stattgefunden. Der entlassene Betreuer legt allerdings nicht die Schlussrechnung vor. Darüber verstirbt die Betreute. Die Erben füllen die übliche Entlastungserklärung aus, die sich ja eigentlich nur auf die neue Betreuerin bezieht. Muss ich noch der Schlussrechnung des Vorbetreuers weiter hinterherlaufen oder gibt es eventuell einen einfacheren Weg ?

  • Ich würde die Erben um Mitteilung bitten, ob auch dem Vorbetreuer Entlastung erteilt wird (es sei denn, der wäre wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten entlassen worden).

    Wenn die Erben die Entlastung auch insoweit erklären, würde ich die Akte schließen.

  • Ich halte den Vorschlag für die Erben unzumutbar. Warum sollen die einen Betreuer entlasten, der seine Pflichten bislang nicht erfüllt hat. Daher: Hinweis, dass der "Alte" seine Schlussrechnung trotz Mahnung nicht beigebracht hat und sie als Erben ggf. gegen ihn vorgehen können.

  • Ich halte den Vorschlag für die Erben unzumutbar. Warum sollen die einen Betreuer entlasten, der seine Pflichten bislang nicht erfüllt hat. Daher: Hinweis, dass der "Alte" seine Schlussrechnung trotz Mahnung nicht beigebracht hat und sie als Erben ggf. gegen ihn vorgehen können.

    Ausnahmsweise als mein Beitrag nur der hier : :daumenrau

  • Ich halte den Vorschlag für die Erben unzumutbar. Warum sollen die einen Betreuer entlasten, der seine Pflichten bislang nicht erfüllt hat. Daher: Hinweis, dass der "Alte" seine Schlussrechnung trotz Mahnung nicht beigebracht hat und sie als Erben ggf. gegen ihn vorgehen können.

    hm, und was ist mit Zwangsgeldverfahren ?:gruebel:
    Die Rechnungslegungspflicht des Vorbetreuers erledigt sich doch nicht mit dem Tod und auch nicht ohne Entlastungserklärung der Erben einfach so.
    Die Aufsichtspflicht des Gerichts wandelt sih doch nicht automatisch in eine freiwillige Prüfung der Erben im Prozesswege um.
    Wenn Fehler in der Rechnungslegung festgestellt werden, dann ja --> Prozessmöglichkeit der Erben

  • @uschi:
    Natürlich kann man auch so verfahren. Die von Frog und mir angedachte Lösung funktioniert ja nur, wenn die Erben mitspielen.

    Bei Deiner Variante habe ich aber grundsätzlich das Problem, dass die Schlussrechnungslegungspflicht nicht aus dem Weg geräumt ist und man konsequenterweise der Schlussrechnungslegung weiter nachgehen müsste.

    Ich handhabe es in "normalen Fällen" so, dass ich die Erben anschreibe und mitteile, dass davon ausgegangen wird dass eine SchlussRL nicht verlangt wird, sofern eine gegenteilige Mitteilung nicht erfolgt.
    :cool:Ich weiß, nicht ganz sauber.

    Im Ausgangsfall würde ich u. U. auch der RL nachgehen, je nachdem wie mich der Betreuer geärgert hat. Wenn ich den Eindruck habe, dass etwas abhanden gekommen ist, würde ich die RL auf jeden Fall fordern. Das ist mir die Mühe wert.

  • Ich handhabe es in "normalen Fällen" so, dass ich die Erben anschreibe und mitteile, dass davon ausgegangen wird dass eine SchlussRL nicht verlangt wird, sofern eine gegenteilige Mitteilung nicht erfolgt.
    :cool:Ich weiß, nicht ganz sauber.

    Anderswo heißt das aber im Forum Verfahrensoptimierung.:cool:

  • Ein Gericht sollte mit Beteiligten fair umgehen und einen Entlastungsantrag übersenden, in einem Fall, der nicht in Ordnung ist und dann zu argumentieren, dass die ja nicht unterschreiben müssen, halte ich persönlich für sehr sehr grenzwertig!

  • Hier bin ich offensichtlich falsch verstanden worden. Wenn mir das Verfahren / der Betreuer nicht sauber vorkommt, würde ich anders verfahren, vgl. oben. Da würde ich nicht mal eine Entlastung in Spiel bringen, schon gar nicht um mir die Arbeit zu erleichtern.

    @ Steinkauz:
    Bitte kein Vergleich mit dem Verfahrensoptimierer:schock:

  • Ich halte den Vorschlag für die Erben unzumutbar. Warum sollen die einen Betreuer entlasten, der seine Pflichten bislang nicht erfüllt hat.

    Siehst du das auch so, wenn der Betroffene bereits während der dem ehemaligen Betreuer für die Einreichung der Schlussrechnung gesetzten Frist verstorben ist?


    Daher: Hinweis, dass der "Alte" seine Schlussrechnung trotz Mahnung nicht beigebracht hat und sie als Erben ggf. gegen ihn vorgehen können.


    Konsequenterweise muss du dann aber "mit allem drum und dran" weitermachen, also die Schlussrechnungslegung ggf. mit Zwangsgeld durchsetzen.

  • Ich finde da überhaupt nichts Falsches dran, die Erben zu fragen ob sie auch dem anderen Betreuer Entlastung erteilen. Immerhin ist das Recht der Schlussrechung deren Recht. Auf jeden Fall besser als ein Zwangsgeldverfahren durchzudrücken - das Kosten nur Zeit, Geld und Nerven und währe in dem Fall völlig unnötig wenn die Erben ohnehin Entlastung erteilen würden.

    Für den hier in Rede gestellten Fall (das irgendwas nicht "sauber war", davon war keine Rede - nur dass die Rechnungslegung fehlt) ist das weder grenzwertig noch unzumutbar, sondern völlig legitim und entspricht meinem Verständnis von gesundem Menschenverstand.

  • 1. Im SV steht nichts von "nicht sauber".
    2. "Meine Erben" sind im Regelfall gelderhaltungsfreudig genug, um zu verstehen, um was es da geht.
    3. Ein Verzicht auf die SR ggü. dem BetrG umfasst nicht weitergehende unbekannte Haftungs- und Auskunftsansprüche, vgl. LG München, 34 O 17817/08, (m.a.W. was sie nicht wissen, verlieren sie auch nicht).

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!