• Hallo,
    ich bin Rechtspflegerin in Thüringen und heirate im Mai dieses Jahr. Jetzt ist meine Frage, ob es da bereits einen Ehezuschlag oder so etwas gibt. Muss ich den gesondert beantragen? Was gibt es sonst noch zu beachten?

    Danke schon mal :)

  • In Bayern zeigt man der Verwaltung seine "Änderung der persönlichen Verhältnisse" mit dem entsprechenden Formblatt an unter Vorlage einer Kopie der Heiratsurkunde.

    Die Verwaltung teilt das automatisch der Bezügestelle mit. Beantragen braucht man bei uns daher nichts.

  • Hallo,
    ich bin Rechtspflegerin in Thüringen und heirate im Mai dieses Jahr. Jetzt ist meine Frage, ob es da bereits einen Ehezuschlag oder so etwas gibt. Muss ich den gesondert beantragen? Was gibt es sonst noch zu beachten?

    Danke schon mal :)

    Ja bekommst den Familienzuschlag Stufe 1 (zumindest in Hessen)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Guck doch mal auf den Intranetseiten Eurer Bezügestelle. In Berlin gibt es auch ein Formular.
    Und guck mal in Euren Sonderurlaubsvorschriften. Hier gibt es zwar keinen Tag frei, aber in anderen BL...?

    Alles Gute!

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Bei uns (LSA) musst Du unter Vorlage der Eheurkunde die Heirat anzeigen, die Veränderungsanzeige ausfüllen und dann klappt das mit dem Zuschlag automatisch. So war das jedenfalls vor 12 Jahren.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Bei uns (LSA) musst Du unter Vorlage der Eheurkunde die Heirat anzeigen, die Veränderungsanzeige ausfüllen und dann klappt das mit dem Zuschlag automatisch. So war das jedenfalls vor 12 Jahren.


    § 38 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG) vom 24. Juni 2008

    Würde annehmen, dass man da noch ein Formular ausfüllen muss, was der Ehegatte beruflich macht, weil der andere Ehegatte auch einen Anspruch auf den Zuschlag haben kann, den es zusammen nur einmal gibt (Abs. 3).

  • In Bawü sind es 2 Formulare die es auszufüllen gilt:

    a) Formular über die Änderung der persönlichen Verhältnisse. Das ganze in 3-facher Ausfertigung bei der Verwaltung abgeben.

    b) Formular zur Erklärung zum Familienzuschlag. Maßgebend dann, wenn der Ehepartner ebenfalls im öffentlichen Dienst ist und Anspuch auf FZ hat. Auszufüllen ist es aber von allen. Auch in 3-facher Ausfertigung an die Verwaltung.

    Hier in Bawü sind beide Vordrucke problemlos über die Homepage des LBV runterzuladen

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